Varvarin/Germania: sancito il diritto di ammazzare i civili ?

(deutsch / italiano)

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KOSOVO: NATO, GERMANIA DICE NO A RISARCIMENTI PER SERBI

(ANSA) - BERLINO, 10 DIC - La Germania non dovra' pagare alcun
risarcimento ai parenti delle vittime di un bombardamento della Nato
avvenuto durante la guerra del Kosovo. Lo ha deciso oggi il tribunale
di Bonn (ovest), che ha respinto un ricorso in questo senso
presentato da un gruppo di 35 cittadini della Serbia/Montenegro.
A chiedere alla Germania quale paese membro della Nato un
risarcimento di circa un milione di euro erano state persone rimaste
ferite o che avevano perso parenti nel bombardamento di aerei Nato
sulla cittadina serba di Varvarin (160 km a sud di Belgrado) il 30
maggio 1999. L'attacco aveva provocato dieci morti e almeno 17 feriti
gravi. Il tribunale ha ritenuto che ne' il diritto tedesco ne'
quello internazionale possano giustificare tale tipo di ricorso.
Secondo i giudici infatti, persone private non possono perseguire
paesi terzi a causa delle conseguenze di un conflitto armato. Gli
avvocati difensori hanno annunciato da parte loro che faranno ricorso
contro tale decisione. La richiesta di risarcimento davanti al
tribunale di Bonn costituiva una prima assoluta per la Germania e,
nel caso di una sua accettazione, avrebbe potuto rappresentare un
precedente per altri paesi europei e della Nato. Tra gli aerei
che bombardarono Varvarin non vi erano soldati tedeschi, tuttavia -
sostengono gli autori del ricorso - la Germania era chiaramente
associata all'operazione militare, prendendo parte attivamente alla
decisione di bombardare la cittadina serba. (ANSA). QN
10/12/2003 15:14

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http://www.jungewelt.de/2003/12-11/001.php

11.12.2003
Jürgen Elsässer, Bonn

 
Kein Recht auf Leben

 
Deutsches Gericht lehnte Entschädigung für NATO-Bombenopfer von
Varvarin ab

 
Ausgerechnet am internationalen Tag der Menschenrechte hat die deutsche
Justiz die Aufhebung des wichtigsten Menschenrechts verkündet – des
Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Serbische Bürger aus
der Ortschaft Varvarin hatten die Bundesregierung auf Entschädigung
wegen eines NATO-Bombenangriffes auf ihren Ort verklagt, bei dem zehn
Menschen getötet und 40 verletzt worden waren. Das Landgericht Bonn
lehnte gestern die Ansprüche der Kläger ab.

Varvarin ist ein typisches Beispiel für die Grausamkeit der
NATO-Kriegführung: Das Städtchen hatte keinerlei militärische
Bedeutung, die altersschwache Brücke über den Fluß Morava war für
Armeetransporte ungeeignet. Als zwei Kampfbomber diese am 30. Mai 1999
angriffen, fand direkt daneben ein Kirchenfest mit über 3 000
Besuchern statt. Ein Versehen kann ausgeschlossen werden: Die Flugzeuge
kehrten nach dem ersten Beschuß zurück und feuerten ihre Laserbomben
ein zweites Mal ab. So starben auch die Retter, die den Überlebenden
hatten zu Hilfe kommen wollen. Auf ähnliche Weise verloren während des
78tägigen Krieges 2000 jugoslawische Zivilisten, darunter etwa 700
Kinder, ihr Leben.

Richter Heinz Sonnenberg sprach den Hinterbliebenen sein »volles
Mitgefühl« aus und gestand, seine »spontane Meinung« sei gewesen, daß
»man helfen müßte«. So erklärt sich vielleicht einer seiner Versprecher
bei der Urteilsverkündung: Er gab die bisherige Wiederaufbauhilfe der
Bundesrepublik nach dem Krieg mit 200 Milliarden Mark an – die Serben
wären froh, wenn wenigstens 200 Millionen bei ihnen angekommen wären.
Beabsichtigt war hingegen seine Formulierung vom »bewaffneten
Eingreifen« der NATO auf dem Balkan – so wurde das böse Wort Krieg
vermieden. Dies entsprach der Linie des Urteils, das ausdrücklich die
Frage nach der Völkerrechtswidrigkeit des NATO-Angriffes und der
deutschen Mitverantwortung ausklammerte und damit einen Schwerpunkt der
Klage unter den Tisch fallen ließ.

Im Zentrum der richterlichen Ausführungen stand eine
Grundsatzentscheidung: Können Individualkläger aus einem Staat A einen
Staat B verklagen? Die bisherige Rechtsprechung in der Bundesrepublik
hat dies verneint, zuletzt im Sommer dieses Jahres in einem Prozeß, den
Hinterbliebene der Opfer eines SS-Massakers in der griechischen
Ortschaft Distomo angestrengt hatten. Sie sollten sich statt dessen,
wie andere Naziopfergruppen, an ihren eigenen Staat wenden, der ein
Reparationsabkommen mit der BRD aushandeln müsse und sie dann mit
diesem Geld entschädigen könne. Noch bei der Eröffnung des Prozesse zu
Varvarin im Oktober hatte Richter Sonnenberg betont, daß der
Bundesgerichtshof »ausdrücklich offengelassen« habe, ob diese
Rechtsprechung über Verbrechen des Zweiten Weltkrieges auch für die
heutige Zeit gelte.

Doch gestern machte Sonnenberg eine Kehrtwende. Sowohl die Haager
Landkriegsordnung als auch das Genfer Abkommen zum Schutz der
Zivilbevölkerung im Kriege gäben nur den Vertragsparteien, also den
Unterzeichnerstaaten, das Recht zur Klage. Eine Ausnahme sei lediglich
in solchen Fällen möglich, wo Staaten für grenzüberschreitende
Individualklagen ein vertragliches Regelsystem geschaffen hätten. Dies
sei etwa in Form der Europäischen Menschenrechtskonvention aus dem
Jahre 1950 geschehen. Bedauerlicherweise können sich aber nur Bürger
der Staaten darauf berufen, die diese Konvention ratifiziert haben –
Jugoslawien gehört nicht dazu. Sonnenberg: »Individualrechte gibt es,
aber nicht für unsere Kläger.« So werden die Bürger eines Landes
diskriminiert, das für seine buntgemischte Bevölkerung – fünf Nationen,
drei Religionen und zahllose Minderheiten – verfassungsmäßige Rechte
garantiert hatte, von denen – Europäische Menschenrechtskonvention hin
oder her – ein Türke oder ein Italiener in Deutschland nur träumen
können.

Wie stark das Völkerrecht im Umbruch ist, zeigt die Einrichtung des
Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag (ICC), vor dem Staaten
auch wegen individueller Menschenrechtsverletzungen beklagt werden
können. Dieser weltweiten Entwicklung trägt das gestrige Urteil
keinerlei Rechnung, obwohl die deutsche Regierung, anders als die
US-amerikanische, zu den Förderern des ICC gehört. Damit entsteht ein
gespaltener Bezug auf die Menschenrechte, der schlimmer ist als ihre
Ignorierung: Ihre Verteidigung sei wichtiger als die
Staatssouveränität, heißt es immer dann, wenn ein Krieg gerechtfertigt
werden soll. Melden sich nach dem Krieg die Opfer, steht die
Staatssouveränität wieder über allem. – Die Kläger kündigten Revision
an.