Wesley Clark darf kein Zeuge sein
Eine Nachlese zum Miloševic-Prozess von Germinal Civikov
Am 14. April 2007 wartete die kroatische Tageszeitung Jutarnji list mit der Schlagzeile auf, die Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag, Carla del Ponte, habe einen Deal mit Belgrad geschlossen und einen Schuldspruch des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in der Völkermordanklage Bosnien-Herzegowinas gegen Jugoslawien verhindert. Sie habe in einer Absprache mit Belgrad, die jeder rechtlichen Grundlage entbehre, diesem obersten Gerichtshof der UNO entscheidende Beweisstücke verheimlicht. Es ist ein unglaublicher Bericht, den man sich zunächst damit zu erklären versucht, dass die Chefanklägerin des Tribunals bekanntlich auch in Kroatien keine gute Presse hat. Beim Bericht handelt es sich aber um einen offenen Brief des Chefanklägers im Miloševic-Prozess, Sir Geoffrey Nice, und das will schon etwas besagen. Nach dem Tod des prominenten Angeklagten gab es für ihn keine Verwendung mehr beim Tribunal. Was könnte ihn so gegen seine Ex-Chefin aufgebracht haben? Für seine Verdienste, unter der Führung von Frau del Ponte fünf Jahre lang irgendwelche Beweise für die Schuld von Miloševic vorzubringen, wurde er unlängst immerhin geadelt!
Bekanntlich hat der IGH am 26. Februar 2007 Jugoslawien bzw. Serbien von der Beschuldigung freigesprochen, am Völkermord und anderen Verbrechen in Bosnien beteiligt gewesen zu sein. Nicht nur für die bosnischen Muslime dürfte das eine herbe Enttäuschung gewesen sein. Man muss den Wortlaut des Urteils im Auge behalten, will man sich die helle Aufregung von Geoffrey Nice erklären. Wissen muss man auch, dass sich der IGH nahezu alle Beweise, die er für sein Urteil benötigte, vom Jugoslawien-Tribunal geben ließ. Mehrmals ließ die Anklagebehörde des Tribunals verlautbaren, dass die von Bosnien beim IGH eingereichten Beweise alle vom Tribunal kämen. Die 15 Richter beim IGH haben diese Beweise offensichtlich anders gewogen als die Ankläger des Tribunals, und mit ihnen auch die Medien. In besonderer Weise betrifft das Urteil der Richter beim IGH aber auch den Miloševic-Prozess. Wenn diesem Urteilsspruch zufolge Belgrad weder im Bosnienkrieg mitgemischt noch die serbisch-bosnische Führung kontrolliert hat, dann darf man sich schon fragen, wie es um die Beweislage im Miloševic-Verfahren bestellt war. Hatte man damals eine Anklage ohne überzeugende Beweise erhoben?
Chefanklägerin del Ponte reagierte prompt auf die Beschuldigung seitens ihres langjährigen Untergebenen. „Ganz energisch“ wies sie seine Behauptungen zurück, Dokumente vor dem Internationalen Gerichtshof verheimlicht oder mit Belgrad ein Abkommen geschlossen zu haben. Nie habe sie mit Belgrad über solche Angelegenheiten paktiert, und was den IGH betrifft, so habe dieser Gerichtshof immer souverän darüber entschieden, welche Dokumente er zu der Klage Bosniens verlangte und welche der ihm zur Verfügung gestellten Beweisstücke er näher in Betracht zog.
Gemessen an der schweren Beschuldigung kann man die Antwort, die Frau del Ponte am 16. April verbreiten ließ, nur als lapidar bezeichnen. Aber mit ihrem vormaligen Untergebenen ist sie noch lange nicht fertig. Jedenfalls scheint Nice das Startzeichen zu einer regelrechten Demontage del Pontes gegeben zu haben. Am 23. April 2007 meinte der ehemalige Ermittler der Anklagebehörde, Marc Attila Hoare, in der bosnischen Zeitung Dnevni Avaz, seine Chefin sei nicht gerade eine schlaue Person, kenne sich daher nicht aus, wie man einen politischen Deal abschließe, und sei einfach in die Falle getappt. Am nächsten Tag meldete sich in derselben Zeitung Graham Blewitt, ehemaliger Vizechefankläger des Tribunals, zu Wort: Er kenne die Methoden seiner früheren Chefin gut, sie sei durchaus imstande, einen Deal mit den Serben geschlossen zu haben.
Nach dem Urteilsspruch des IGH beeilten sich mehrere Spin-Doctors des Tribunals, uns weiszumachen, es gebe keine Zusammenhänge zwischen dem Urteilsspruch des IGH und dem Miloševic-Prozess. Der IGH beschäftige sich mit zwischenstaatlichen Konflikten, während das Jugoslawien-Tribunal die individuelle Schuld einzelner mutmaßlicher Kriegsverbrecher untersuche. Wie bitte? Die Chefanklägerin des Tribunals del Ponte, die federführend beim Aufstellen der Bosnien-Anklage war, und ihr Hauptankläger Nice, der fünf lange Jahre Gestalt und Richtung der Beweisführung vorgab, liegen sich wegen des Urteils des IGH auf offener Straße in den Haaren, und das soll nichts mit dem Miloševic-Prozess zu tun haben? Da wusste es Antonio Cassese schon besser. Als langjähriger Präsident des Jugoslawien-Tribunals ging er hart mit seinen Kollegen beim IGH ins Gericht. Sie hätten eine unrealistisch hohe Messlatte angelegt und sich einer rätselhaften Argumentation bedient, meinte er in seinem Kommentar zum Thema (La Republica / Der Standard, 28.2.07). Nur so sei der Freispruch des IGH zu erklären. Die Pointe bewahrte sich Cassese für den Schlusssatz seines Kommentars auf: „Und wenn Ex-Präsident Miloševic noch am Leben wäre, hätte man ihn von der Anklage des Völkermords freigesprochen.“ Dies klingt fast, als möchte der namhafte Richter den Tod des prominenten Angeklagten Slobodan Miloševic als wünschenswert begrüßen. Schlimmer wäre nur sein Freispruch gewesen.
In der Klage Bosniens gegen Jugoslawien bzw. Serbien ist der IGH zu einem Freispruch gekommen, da die Beweislage aus dem Miloševic-Prozess für einen Schuldspruch zu dürftig war. Dieser Gedanke ist heute vielen unerträglich, besonders denjenigen unter den Meinungsmachern, die sich öffentlich als „Anwälte der Anklage“ betätigten und, blind für alle Pannen und Peinlichkeiten der Beweisführung, deren angeblichen Erfolge feierten. So erklärt sich z.B. Marlise Simons den Freispruch des IGH damit, dass dieser Gerichtshof die wichtigsten Beweise nicht eingesehen habe. Wie in der New York Times vom 9. April 2007 zu lesen ist, habe Belgrad Schlüsseldokumente aus den Jahren 1992 bis 1995 über seine Rolle in den Kriegen in Bosnien und Kroatien vor dem IGH geheim gehalten. Das soll auch Mitschriften von Sitzungen des Obersten Verteidigungsrates in Belgrad betreffen. Dieser Artikel löste den offenen Brief von Nice aus, der sich zu bestätigen beeilte, Serbien habe die Genehmigung zu dieser Geheimhaltung ausgerechnet von der Chefanklägerin des Tribunals bekommen. Ferner hebt er in seinem Brief hervor, del Ponte habe dieses Zugeständnis ausdrücklich gegen seinen Willen gemacht. Man darf gespannt sein, wie dieser Angriff auf die Chefanklägerin enden wird.
Wenn es um die Beweislage der Bosnien-Anklage gegen Jugoslawien bzw. Serbien so bestellt ist, kann man sich fragen, wie es denn mit der Beweislage in der Kroatien-Anklage aussehen mag. Die Probe aufs Exempel bekommen wir erst, wenn sich eines Tages der IGH auch zu der Klage von Kroatien äußert. Denn auch Kroatien meint, es sei das Opfer eines serbischen Völkermords, und hat sechs Jahre nach Bosnien auch eine Klage gegen Jugoslawien bzw. Serbien wegen Völkermord und Kriegsverbrechen in Ostslawonien und Dalmatien eingereicht. Nach dem ergangenen Urteil zu Bosnien schien Zagreb zunächst die Erfolgshoffnungen aufgegeben zu haben, und die Regierung erwog sogar, die Klage gänzlich zurückzuziehen und eine außergerichtliche Einigung mit Belgrad zu suchen. Die Mär von den geheim gehaltenen Beweisen machte Zagreb wieder Mut. So hat Premierminister Ivo Sanader am 12. April 2007 den Brief von Nice als sehr ernste Sache bezeichnet. Er wolle die UNO einschalten, sollte es wahr sein, dass dem IGH Beweise vorenthalten wurden. Denn auch mit Bezug auf die Klage Kroatiens wird der IGH auf der Grundlage der Beweise im Miloševic-Prozess urteilen müssen.
Das Kosovo ist (noch) kein unabhängiger Staat, und nur deshalb hat die Führung der Kosovo-Albaner nicht auch beim IGH eine Klage wegen Völkermords und Kriegsverbrechen gegen Jugoslawien bzw. Serbien eingereicht. Schade, denn sonst hätten die Richter des IGH auch die Beweise zu der Kosovo-Anklage gegen Miloševic bewerten können. Wie es aber um diese bestellt ist, wissen wir heute aufgrund von Hunderten von Zeugenverhören. Sehr aufschlussreich für eine Bewertung der gegen Miloševic erhobenen Kosovo-Anklage ist auch der Prozess gegen Milan Milutinovic, den ehemaligen Präsidenten Serbiens, und fünf weitere Politiker und Generäle, die wegen Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt sind. Die Anklage gegen die „Amselfelder Sechs“ ist eine mildere Variante der Kosovo-Anklage gegen Miloševic, und die meisten Zeugen der Anklage wurden schon in jenem Prozess gehört. Schon zu Beginn haben allerdings die Richter zwei der wichtigsten Beweisstücke der Anklage abgelehnt: den OSZE-Report As seen, as told („Wie gesehen, so erzählt“) und den Sammelband der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch unter dem Titel Under Orders. War Crimes in Kosovo. Die darin enthaltenen Dokumente seien (oft anonyme) Geschichten aus zweiter und dritter Hand und daher als Beweise unannehmbar, meinten die Anwälte der Angeklagten, und die Richter stimmten zu. Diese nun als Beweis wertlosen Bände waren aber eine Art Fundament der Kosovo-Anklage gegen Miloševic, wurden dementsprechend auch von den Richtern gewürdigt und waren Gegenstand Dutzender Zeugenverhöre.
Wie viel von dem, was einst im Miloševic-Prozess erlaubt, ja erwünscht war, nunmehr nicht mehr möglich ist, veranschaulicht der Fall des Zeugen Wesley Clark. Als Zeuge der Anklage hatte der Oberbefehlshaber der Nato im Jugoslawienkrieg auch die in Washington aufgestellten Regeln für sein Verhör nach Den Haag mitgenommen. Sie legten fest, welche Fragen ihm gestellt werden konnten, wie und was alles in „geschlossenen Sitzungen“ zu geschehen habe und der Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden dürfe. Außerdem verlangte Washington, alle Verhörprotokolle vor ihrer Freigabe redigieren zu können. Dies alles wurde damals von den Richtern genehmigt. Der Zeuge selber nahm sich alle Freiheiten heraus, etwa mitten in einer Sitzung mit seinem Parteifreund Bill Clinton zu telefonieren und Wahlkampf zu betreiben, ohne dass die Richter eingriffen. Zur Sache erklärte er am 15. Dezember 2003, Miloševic habe ihm gegenüber in einem Gespräch zugegeben, vom Srebrenica-Massaker gewusst und nichts dagegen unternommen zu haben. Miloševic seinerseits verneinte, mit Clark dieses Thema auch nur berührt zu haben.
Dem IGH reichte dieser „Beweis“ des früheren Nato-Oberbefehlshabers offensichtlich nicht. Dennoch wollten die Ankläger im Prozess gegen die „Amselfelder Sechs“ diesen gegen Miloševic so erfolgreichen Zeugen erneut einsetzen. Am 6. März 2007 weigerte sich aber der Vorsitzende Richter Iain Bonomy, Clark als Zeugen zu hören – schon gar nicht unter den von den USA aufgestellten Bedingungen. Die Anklage ging in Berufung, und am 24. April bestätigte der Appellationsgerichtshof den Beschluss des Vorsitzenden Richters.