( Una acuta analisi dal sito german-foreign-policy.com, a proposito del nuovo proconsole coloniale in Kosovo, il tedesco Ruecker, e del suo impegno per derubare lo Stato serbo del patrimonio produttivo, soprattutto minerario, della provincia, attraverso le privatizzazioni. Notiamo per inciso che a fianco del proconsole "civile" Ruecken - a capo dell'UNMIK - un altro tedesco, il generale Kater, assumerà il 1/9/2006 il comando delle forze militari - KFOR, a guida NATO: vedi JUGOINFO 7/7/2006. I tedeschi riacquistano insomma il controllo del Kosovo-Metohija che persero nel 1945, alla fine della II Guerra Mondiale. La storia del Kosovo nel periodo nazifascista consente di comprendere molte cose di quello che accade oggi, ed è proprio per questo motivo che essa non viene mai ricordata da giornalisti e commentatori occidentali. (a cura di IS) )




Die Herren des Rechts 18.08.2006


BERLIN/BELGRAD/PRISTINA/LONDON (Eigener Bericht) - Neuer Leiter der im Kosovo tätigen Besatzungskräfte UNMIK wird der Deutsche Joachim Rücker. Rücker (SPD) war bisher für die UN-Wirtschaftsverwaltung im Kosovo tätig. Ihm wird die illegale Übereignung serbischen Staatseigentums an ausländische Unternehmen angelastet. Rücker ist voraussichtlich letzter Chef der UNMIK-Behörde, bevor das Protektorat aus dem serbischen Staatsverband eliminiert wird. Angesichts der erwarteten Sezession, die Berlin seit langem befürwortet, schließen Beobachter neue Pogrome ("ethnische Säuberungen") in der südserbischen Provinz nicht aus. Bereits jetzt gebe es "nirgendwo anders so viele 'ethnisch reine' Städte und Dörfer in einem so kleinen Gebiet", urteilt dieLondoner Minority Rights Group International (MRG) in einem Bericht über die Ergebnisse der siebenjährigen westlichen Protektoratsverwaltung. Besondere Kritik trifft das deutsche Militärpersonal. Wie die Organisation feststellt, haben die zu großen Anteilen aus der EU kommenden Besatzer die faktische Rechtlosigkeit systematisch befördert, indem sie durch Untätigkeit gegenüber schwersten Straftaten sowie durch Sonderprivilegien für das Besatzungspersonal grundlegende Menschenrechte außer Kraft setzten.Der fortdauernde Rechtsnihilismus ruft in Moskau Protest hervor; der Kreml stellt eine Anerkennung georgischer Sezessionsgebiete in Aussicht.

Neue Pogrome

Wie die Londoner Minority Rights Group International (MRG) urteilt, ist die Minderheiten-Situation im Kosovo "die schlimmste in ganz Europa".[1] "Nirgendwo" habe "die Angst so zahlreicher Minderheiten, nur wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit schikaniert zu werden, ein solches Niveau" erreicht wie in der südserbischen Provinz, heißt es in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Bericht der Organisation. Die MRG erinnert daran, dass vor allem große Teile der serbisch sprechenden Bevölkerung sowie Roma nach wie vor nicht in ihre Herkunftsorte zurückkehren können und teilweise immer noch in Lagern leben müssen. Zudem gebe es wohl in keiner anderen Gegend Europas "ein solch hohes Risiko ethnischer Säuberungen in naher Zukunft oder sogar das Risiko eines Genozids", warnt der Autor des Berichts.

Untätigkeit

Laut MRG haben die westlichen Besatzer durch Untätigkeit und Straflosigkeit maßgeblich zu den kriminellen Zuständen in dem von ihnen unterworfenen Protektorat beigetragen. Schon bei Beginn der Besatzung sind NATO-Truppen und ausländische Verwalter nicht gegen Pogrome eingeschritten, erinnert die Organisation: "Indem sie es zuließen, dass die Einschüchterung weiterging, haben UNMIK und KFOR eindrücklich gezeigt, dass sie die ethnische Säuberung und die Spaltung des Kosovo duldeten."[2] Dem Bericht zufolge beförderten besonders deutsche Einheiten innerhalb der KFOR durch Repressionen gegen rückkehrwillige Serben die ethnische Segregation: "Anstatt sich mit den Unruhen zu beschäftigen, versuchte die deutsche KFOR (...), die Rückkehr zu verhindern, indem sie Kontrollpunkte einrichtete und Personen überwachte, die die serbischen Gebiete betreten wollten". Nur das Einschreiten des damaligen Leiters der OSZE-Mission habe im Jahr 2001 die deutschen Praktiken gebremst.

Straflosigkeit

Laut MRG besonders schwerwiegend ist die selbstmandatierte Straflosigkeit der Besatzungskräfte. KFOR-Personal "ist immun gegenüber der Rechtsprechung von Gerichten im Kosovo" sowie "immun gegenüber jeder Form von Festnahme und Haft" durch einheimische Justizorgane, heißt es in der UNMIK-Vorschrift Nr.2000/47 vom 18. August 2000.[3] Dieselben Privilegien gelten für UNMIK-Mitarbeiter. "Sogar das Grundlegendste aller Menschenrechte, dass nämlich jede Inhaftierung der Anordnung eines Richters unterliegt, wurde von KFOR und UNMIK umgestürzt, die sich selbst zu Organisationen erklärten, die über dem Gesetz stehen", schreibt die MRG über die Willkürmaßnahmen: "Rechte, die auf dem Papier existieren, werden dadurch bedeutungslos".[4]

Privatisiert

Die Straflosigkeit, die Menschenrechtler schon seit langem kritisieren, ist unverzichtbarer Bestandteil der westlichen Besatzungspläne. Hätten die Okkupanten auf sie verzichtet, müssten sich unter anderem mehrere hochrangige deutsche Kosovo-Verwalter vor serbischen Gerichten verantworten, darunter der neue UNMIK-Chef Joachim Rücker (SPD). Rücker, bisher Leiter der UN-Wirtschaftsverwaltung, hat seit seinem Amtsantritt im Januar 2005 zahlreiche serbische Staatsbetriebe gegen den Willen der Belgrader Regierung vorwiegend westlichen Interessenten zugeschlagen ("privatisiert") und damit wiederholt serbisches Gesetz gebrochen.[5]

Menschen exportieren

Rücker, voraussichtlich der letzte UNMIK-Chef, bereitet in den kommenden Monaten den Abzug der UN-Verwaltung aus dem Kosovo vor. Die Protektoratsherrschaft in Pristina soll danach an eine so genannte EU-Mission übergehen. Die Mission wird sich bei der Kontrolle des Gebiets der zu UNMIK-Zeiten in Amt und Würden gelangten mutmaßlichen Kosovo-Kriegsverbrecher bedienen.[6] Da die EU-Mission weniger westliches Personal als UNMIK unterhält, rechnen Beobachter mit Einbrüchen in der kosovarischen Wirtschaft, in der Dienstleistungen für das Besatzungspersonal zu den einträglichsten Branchen gehören. Aufgrund des niedrigen Bildungsniveaus der einheimischen Arbeitskräfte könne das Kosovo neben der Subsistenzwirtschaft und mafiösen Beschaffungsmethoden (Drogen- und Menschenhandel) allenfalls auf arbeitsintensive Industrien in ausländischem Besitz hoffen, urteilen Fachleute; darüber hinaus werde es notwendig sein, "Menschen zu exportieren und von deren Überweisungen zu leben".[7]

Recht auf Rechtsbruch

Tragfähige Pläne für den Aufbau des ehemals von Belgrad schrittweise industrialisierten Gebietes sind nicht bekannt. Als sicher gilt nur ein erneuter Angriff auf das internationale Recht: Gegen Ende des Jahres, heißt es in deutschen Regierungskreisen, soll die territoriale Integrität Serbiens ein weiteres Mal negiert und das Kosovo endgültig von Belgrad abgespalten werden. Gleichartige Sezessionen, die Serbien begünstigen würden - etwa eine Abspaltung der serbisch dominierten Gebiete des Kosovo oder eine Abspaltung der serbischen Gebiete Bosniens -, schließt Berlin hingegen kategorisch aus. Die Rechtswillkür der Kosovo-Verwalter führt inzwischen zu der Forderung Russlands, das Recht auf Rechtsbruch zu verallgemeinern. Werde das Kosovo von Serbien abgetrennt, dann müsse man auch den bislang nicht anerkannten Sezessionisten in Georgien (Abchasien, Südossetien) die Gründung eines eigenen Staates gestatten, heißt es in Moskau.[8]

Rechtsnihilismus

Die russische Replik verdeutlicht den fortschreitenden Zusammenbruch internationaler Rechtsnormen, die das Ergebnis eines jahrhundertelangen Prozesses der zwischenstaatlichen Gewaltregulierung sind und im Falle des Kosovo die vollständige Rückgabe an Belgrad gebieten. Wie bereits in den 1920er Jahren, als der Völkerbund bei der Schlichtung europäischer Herrschaftskämpfe scheiterte, versagt auch die Nachfolgeorganisation UNO. Unter dem Interessendruck der maßgeblichen Industriestaaten deckt sie im Kosovo flagrante Akte des Rechtsnihilismus und entzieht sich die ihr zukommende Autorität - mit fördernden Beiträgen der deutschen Außenpolitik.[9]


[1], [2] Minority Rights in Kosovo under International Rule; Minority Rights Group International 2006
[3] Regulation No. 2000/47 on the Status, Privileges and Immunities of KFOR and UNMIK and their Personnel in Kosovo, 18.08.2000
[4] Minority Rights in Kosovo under International Rule; Minority Rights Group International 2006
[7] Kosovarische Seifenblasen; Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.08.2006
[8] s. dazu Unsicheres Terrain