(deutsch / english.
"La riconquista dei Sudeti" abbiamo intitolato questo post, che raccoglie segnalazioni degli ultimi anni sulla campagna revanscista in atto in Germania da parte della lobby degli "esuli"... Una campagna arrivata al punto che anche in Baviera, da oggi, esiste uno specifico "Giorno del Ricordo" per rimpiangere -riconquistare?- le terre perdute a seguito della sconfitta nella Seconda Guerra Mondiale... Sugli stessi temi si veda anche il nostro post recente:
Wiedereroberung des Sudetenlandes
Source / Quelle: german-foreign-policy.com
1) Protest gegen Potsdam / Protest against Potsdam (2013)
2) Ansichten eines Mitteleuropäers (2013)
3) Entschädigungsklagen gegen Polen (2008)
4) Verschiedenes (2009-2011)
4) Verschiedenes (2009-2011)
=== 1 ===
Protest gegen Potsdam
17.05.2013
Gedenktag für die Umgesiedelten
Vom Unrecht der Vertreibung
Die junge Generation
Vollkommen gleichgültig
Die Okkupation des Sudetenlandes
Die mitteleuropäische Völkerordnung
Anlässlich der staatlichen Gedenk-Offensive in Sachen "Vertreibung" berichtet german-foreign-policy.com in den nächsten Wochen in lockerer Folge über die erinnerungspolitische Ausrichtung der wichtigsten Umgesiedelten-Verbände neben der "Sudetendeutschen Landsmannschaft".
---
Protest against Potsdam
2013/05/17
Memorial Day for the Resettled
On the Injustice of Expulsion
The Younger Generation
Totally Indifferent
The Occupation of the Sudetenland
Central European People's Order
Over the next few weeks, taking the occasion of the official "expulsions" commemorations offensive, german-foreign-policy.com will continue to report on the thrust in the collective memory policy of others of the more important resettled associations, alongside the "Sudeten German Homeland Association."
=== 2 ===
Ansichten eines Mitteleuropäers
23.01.2013
Kein Kollektivschuld-Prinzip
Bestandteil der Rechtsordnung
Annullierung möglich
Kein Tscheche, sondern Böhme
Kerzen für die Deutschen
=== 3 ===
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Presseschau 14.10.08
Datum: Tue, 14 Oct 2008 13:30:10 +0200
Von: polen-news <webmaster@...>
Liebe(r)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde der Preussischen Treuhand wegen deren Entschädigungsforderungen zurückgewiesen.
Dazu nachfolgend ein Bericht von Spiegel-online und ein Artikel der RZECZPOSPOLITA die ein neues Gesetz über Entschädigung in Polen ankündigt.
Ausserdem noch die Mitschrift der Pressekonferenz von Merkel und Tusk vom 9.10.
----------------------------------
09. Oktober 2008, 18:52 Uhr
ENTSCHÄDIGUNGSKLAGEN GEGEN POLEN
Preußische Treuhand scheitert vor Europäischem Gerichtshof
Die umstrittene Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand ist mit ihren Beschwerden gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Das Gericht erklärte die Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener für unzulässig.
Straßburg/Berlin - Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Die 23 deutschen Beschwerdeführer, vertreten durch die Preußische Treuhand GmbH, hatten wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht.
Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche oder faktische Kontrolle über diese damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden, hieß es in der Entscheidung des Gerichtshofes nach Angaben eines Sprechers von Donnerstag. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen, noch vor einer Prüfung des eigentlichen Anliegens.
"Gute Lösung für Deutschland und Polen"
Die Bundesregierung begrüßte die Straßburger Entscheidung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach nach einem Gespräch mit dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk von einem "wichtigen Signal, dass wir an der Stelle keine Unsicherheit haben". Tusk sagte, das Urteil sei eine "gute Lösung für Deutschland und Polen", über die er sich freue. Er fügte hinzu: "Dieses Problem hat nun ein definitives Ende gefunden."
Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte in Berlin, mit Abweisung der Klage gegen Polen sei die Haltung der Bundesregierung bestätigt worden, dass es im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gebe.
Sie seien nach dem 19. Oktober 1944 durch polnische Behörden gezwungen worden, ihre Wohnorte zu verlassen, hatten die Kläger behauptet. Der Gerichtshof wies auch das Argument zurück, dass Polen zu keiner Zeit Gesetze über Wiedergutmachung oder die Rückgabe von Grundbesitz verabschiedet habe, um das erlittene Unrecht wiedergutzumachen.
Die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention seien nicht verpflichtet, Besitz zurückzuerstatten, der vor Unterzeichnung der Konvention enteignet worden sei. "Staaten sind frei in ihrer Entscheidung, die Bedingungen einer Rückerstattung festzusetzen", befanden die Straßburger Richter. Polen ist der Konvention 1991 beigetreten.
Keine Unterstützung von der Bundesregierung
Die Preußische Treuhand hatte im Dezember 2006 in Straßburg 22 Klagen von Deutschen eingereicht, die bei ihrer Vertreibung aus Polen am Ende des Zweiten Weltkriegs Eigentum verloren hatten. Sie verlangten die Rückgabe des Eigentums oder Entschädigungen. In Polen stieß das Vorgehen der Organisation auf heftige Kritik. Die Bundesregierung betonte mehrfach, sie unterstütze diese Klagen nicht. Auch die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, distanzierte sich von den Klagen.
Berlin hatte 1990 im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag die Oder-Neiße-Linie als definitive Grenze zwischen beiden Ländern anerkannt. Im August 2004 bestätigte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in Warschau, Deutschland werde keine Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum gegenüber Polen geltend machen und individuelle Klagen nicht unterstützen.
Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten kam bereits 2004 zu dem Schluss, Entschädigungsklagen von deutschen Vertriebenen gegenüber Polen hätten vor dem Gerichtshof für Menschenrechte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Der Gerichtshof sei nur zuständig für etwaige Menschenrechtsverletzungen durch Polen seit dessen Beitritt zur Menschenrechtskonvention, argumentierten die Autoren, der deutsche Völkerrechtler Jochen Frowein und sein polnischer Kollege Jan Barcz.
phw/dpa/AFP
------------------------------------------------------------
Reifetest für die deutsch-polnischen Beziehungen
Bericht von: Piotr Semka
Quelle: RZECZPOSPOLITA/Warschau/poln./Internet
Erscheinungsdatum: Mo, 13.10.2008 00:00
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Klage der Preußischen Treuhand zurückgewiesen hat, ist eine sehr gute Nachricht ... Für eine gewisse Zeit wird das Urteil den Drang der Revanchisten, weitere Klagen zu schreiben, bremsen. Kein Staat sollte aber bei einer für seine Staatsraison so wesentlichen Frage lediglich auf positive Gerichtsurteile hoffen ...
Polen bereitet gegenwärtig eine Lösung der wohl letzten Angelegenheit aus der Vergangenheit vor, die eine rechtliche Regelung erfordert. Es geht um das von der Regierung Tusk vorbereitete Gesetz, das Grundsätze der Wiedergutmachung für das von der Volksrepublik Polen nationalisierte Privatvermögen festlegen soll. Wir wissen schon, dass der Regierungsentwurf Entschädigungen nur für solche Personen vorsieht, die 1946 polnische Staatsbürger waren. Das könnte bedeuten, dass Deutsche, die vor dem Krieg Staatsbürger der Republik Polen waren und denen die polnische Staatsangehörigkeit aufgrund der Verordnungen von 1945 aberkannt wurde, von der Wiedergutmachung ausgeschlossen werden könnten.
Die Preußische Treuhand kündigt bereits an, solche Vorschriften im polnischen Gesetz in Frage zu stellen. Um so wichtiger ist für Polen die Feststellung im Urteil Straßburgs, dass Teilnehmerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention "frei sind in ihrer
Entscheidung, die Bedingungen einer Rückerstattung festzusetzen" und dass die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention nicht verpflichtet sind, Besitz zurückzuerstatten, der vor Unterzeichnung der Konvention enteignet wurde.
Wir wollen hoffen, dass Ministerpräsident Tusk während seines Berlin-Besuches letzte Woche Bundeskanzlerin Merkel zu überzeugen versucht hat, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Grundsätze der polnischen Reprivatisierung als Ergebnis der historischem Eigenart des Krieges und der Nachkriegsjahre anerkannt werden. Sämtliche Konflikte, die die Grundsätze der Beteiligung von Deutschen an der Reprivatisierung betreffen, müssen bereits heute im ruhigen Dialog entschärft werden. Das ist ein weiterer Test für die Reife der deutsch-polnischen Beziehungen. (Li)
---------------------------------------------------
Mitschrift Pressekonferenz
Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk am 9. Oktober 2008
(Die Ausschrift des fremdsprachlichen Teils erfolgte anhand der Simultanübersetzung)
BK'IN MERKEL: Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der polnische Premierminister Donald Tusk, heute, von Spanien und Frankreich kommend, noch einen Zwischenstopp in Berlin eingelegt hat und wir die Gelegenheit gehabt haben, den Europäischen Rat zu beraten, der Mittwoch und Donnerstag der nächsten Woche stattfinden wird, und natürlich auch Gelegenheit gehabt haben, miteinander über andere politische Fragen zu sprechen, insbesondere auch in Verbindung mit der Krise der Finanzmärkte und der Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Was die Arbeit innerhalb der Europäischen Union anbelangt, so ist es für uns natürlich wichtig, dass wir im Dezember ein Klimapaket verabschieden werden. Polen wird der Austragungsort der diesjährigen Klimakonferenz sein. In Poznan wird das stattfinden. Insofern gibt es natürlich ein gemeinsames Interesse daran, dass die Möglichkeit gegeben ist, dass wir durch ein europäisches Signal auch ein starkes Signal an diese Klimakonferenz ‑ das Ganze findet fast zeitgleich statt ? senden können. Allerdings gibt es sowohl von deutscher als auch von polnischer Seite eine Menge Einwendungen zu den Vorschlägen der Kommission, und wir werden hierbei an manchen Stellen sehr eng zusammenarbeiten können.
Was die internationale Lage anbelangt, haben wir natürlich eine relativ gemeinsame Einschätzung und werden in Europa insbesondere eine Politik machen und unter-stützen, die das Wirtschaftswachstum befördert und nicht Wirtschaftszweige in Gefahr bringt, die unter den allgemeinen globalen Bedingungen jetzt sowieso
(Message over 64 KB, truncated)
Die umstrittene Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand ist mit ihren Beschwerden gegen Polen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Das Gericht erklärte die Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener für unzulässig.
Straßburg/Berlin - Eine Grundrechtsbeschwerde deutscher Vertriebener gegen Polen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Die 23 deutschen Beschwerdeführer, vertreten durch die Preußische Treuhand GmbH, hatten wegen ihrer Vertreibung von ihrem Grundbesitz während des Zweiten Weltkriegs eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht.
Der heutige polnische Staat habe seinerzeit keine rechtliche oder faktische Kontrolle über diese damals zu Deutschland gehörigen Territorien gehabt und könne daher nicht für die Vertreibung verantwortlich gemacht werden, hieß es in der Entscheidung des Gerichtshofes nach Angaben eines Sprechers von Donnerstag. Die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen, noch vor einer Prüfung des eigentlichen Anliegens.
"Gute Lösung für Deutschland und Polen"
Die Bundesregierung begrüßte die Straßburger Entscheidung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach nach einem Gespräch mit dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk von einem "wichtigen Signal, dass wir an der Stelle keine Unsicherheit haben". Tusk sagte, das Urteil sei eine "gute Lösung für Deutschland und Polen", über die er sich freue. Er fügte hinzu: "Dieses Problem hat nun ein definitives Ende gefunden."
Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sagte in Berlin, mit Abweisung der Klage gegen Polen sei die Haltung der Bundesregierung bestätigt worden, dass es im deutsch-polnischen Verhältnis keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gebe.
Sie seien nach dem 19. Oktober 1944 durch polnische Behörden gezwungen worden, ihre Wohnorte zu verlassen, hatten die Kläger behauptet. Der Gerichtshof wies auch das Argument zurück, dass Polen zu keiner Zeit Gesetze über Wiedergutmachung oder die Rückgabe von Grundbesitz verabschiedet habe, um das erlittene Unrecht wiedergutzumachen.
Die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention seien nicht verpflichtet, Besitz zurückzuerstatten, der vor Unterzeichnung der Konvention enteignet worden sei. "Staaten sind frei in ihrer Entscheidung, die Bedingungen einer Rückerstattung festzusetzen", befanden die Straßburger Richter. Polen ist der Konvention 1991 beigetreten.
Keine Unterstützung von der Bundesregierung
Die Preußische Treuhand hatte im Dezember 2006 in Straßburg 22 Klagen von Deutschen eingereicht, die bei ihrer Vertreibung aus Polen am Ende des Zweiten Weltkriegs Eigentum verloren hatten. Sie verlangten die Rückgabe des Eigentums oder Entschädigungen. In Polen stieß das Vorgehen der Organisation auf heftige Kritik. Die Bundesregierung betonte mehrfach, sie unterstütze diese Klagen nicht. Auch die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, distanzierte sich von den Klagen.
Berlin hatte 1990 im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag die Oder-Neiße-Linie als definitive Grenze zwischen beiden Ländern anerkannt. Im August 2004 bestätigte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in Warschau, Deutschland werde keine Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum gegenüber Polen geltend machen und individuelle Klagen nicht unterstützen.
Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten kam bereits 2004 zu dem Schluss, Entschädigungsklagen von deutschen Vertriebenen gegenüber Polen hätten vor dem Gerichtshof für Menschenrechte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Der Gerichtshof sei nur zuständig für etwaige Menschenrechtsverletzungen durch Polen seit dessen Beitritt zur Menschenrechtskonvention, argumentierten die Autoren, der deutsche Völkerrechtler Jochen Frowein und sein polnischer Kollege Jan Barcz.
phw/dpa/AFP
------------------------------------------------------------
Reifetest für die deutsch-polnischen Beziehungen
Bericht von: Piotr Semka
Quelle: RZECZPOSPOLITA/Warschau/poln./Internet
Erscheinungsdatum: Mo, 13.10.2008 00:00
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Klage der Preußischen Treuhand zurückgewiesen hat, ist eine sehr gute Nachricht ... Für eine gewisse Zeit wird das Urteil den Drang der Revanchisten, weitere Klagen zu schreiben, bremsen. Kein Staat sollte aber bei einer für seine Staatsraison so wesentlichen Frage lediglich auf positive Gerichtsurteile hoffen ...
Polen bereitet gegenwärtig eine Lösung der wohl letzten Angelegenheit aus der Vergangenheit vor, die eine rechtliche Regelung erfordert. Es geht um das von der Regierung Tusk vorbereitete Gesetz, das Grundsätze der Wiedergutmachung für das von der Volksrepublik Polen nationalisierte Privatvermögen festlegen soll. Wir wissen schon, dass der Regierungsentwurf Entschädigungen nur für solche Personen vorsieht, die 1946 polnische Staatsbürger waren. Das könnte bedeuten, dass Deutsche, die vor dem Krieg Staatsbürger der Republik Polen waren und denen die polnische Staatsangehörigkeit aufgrund der Verordnungen von 1945 aberkannt wurde, von der Wiedergutmachung ausgeschlossen werden könnten.
Die Preußische Treuhand kündigt bereits an, solche Vorschriften im polnischen Gesetz in Frage zu stellen. Um so wichtiger ist für Polen die Feststellung im Urteil Straßburgs, dass Teilnehmerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention "frei sind in ihrer
Entscheidung, die Bedingungen einer Rückerstattung festzusetzen" und dass die Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention nicht verpflichtet sind, Besitz zurückzuerstatten, der vor Unterzeichnung der Konvention enteignet wurde.
Wir wollen hoffen, dass Ministerpräsident Tusk während seines Berlin-Besuches letzte Woche Bundeskanzlerin Merkel zu überzeugen versucht hat, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Grundsätze der polnischen Reprivatisierung als Ergebnis der historischem Eigenart des Krieges und der Nachkriegsjahre anerkannt werden. Sämtliche Konflikte, die die Grundsätze der Beteiligung von Deutschen an der Reprivatisierung betreffen, müssen bereits heute im ruhigen Dialog entschärft werden. Das ist ein weiterer Test für die Reife der deutsch-polnischen Beziehungen. (Li)
---------------------------------------------------
Mitschrift Pressekonferenz
Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk am 9. Oktober 2008
(Die Ausschrift des fremdsprachlichen Teils erfolgte anhand der Simultanübersetzung)
BK'IN MERKEL: Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der polnische Premierminister Donald Tusk, heute, von Spanien und Frankreich kommend, noch einen Zwischenstopp in Berlin eingelegt hat und wir die Gelegenheit gehabt haben, den Europäischen Rat zu beraten, der Mittwoch und Donnerstag der nächsten Woche stattfinden wird, und natürlich auch Gelegenheit gehabt haben, miteinander über andere politische Fragen zu sprechen, insbesondere auch in Verbindung mit der Krise der Finanzmärkte und der Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Was die Arbeit innerhalb der Europäischen Union anbelangt, so ist es für uns natürlich wichtig, dass wir im Dezember ein Klimapaket verabschieden werden. Polen wird der Austragungsort der diesjährigen Klimakonferenz sein. In Poznan wird das stattfinden. Insofern gibt es natürlich ein gemeinsames Interesse daran, dass die Möglichkeit gegeben ist, dass wir durch ein europäisches Signal auch ein starkes Signal an diese Klimakonferenz ‑ das Ganze findet fast zeitgleich statt ? senden können. Allerdings gibt es sowohl von deutscher als auch von polnischer Seite eine Menge Einwendungen zu den Vorschlägen der Kommission, und wir werden hierbei an manchen Stellen sehr eng zusammenarbeiten können.
Was die internationale Lage anbelangt, haben wir natürlich eine relativ gemeinsame Einschätzung und werden in Europa insbesondere eine Politik machen und unter-stützen, die das Wirtschaftswachstum befördert und nicht Wirtschaftszweige in Gefahr bringt, die unter den allgemeinen globalen Bedingungen jetzt sowieso
(Message over 64 KB, truncated)