-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus von Raussendorff [mailto:raussendorff@...]
Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2001 12:47
An: Klaus von Raussendorff
Betreff: FREIHEIT FÜR SLOBODAN MILOSEVIC !


Liebe Leute,

zur Verfolgung von Präsident Slobodan Milosevic durch die "Justiz" d=
er
NATO
und zur "Rechts"entwicklung unter den Bedingungen der kapitalistisch=
en
Globalisierung dokumentiere ich:

FREIHEIT FÜR SLOBODAN MILOSEVIC!
HÄNDE WEG VON JUGOSLAWIEN!
Aufruf des Internationales Komitees für die Verteidigung von Sloboda=
n
Milosevic
(Quelle des englischen Originals:
http://emperors-clothes.com/petition/petition.htm)
- Anl. 1 -

MEMORANDUM ZUR "ANKLAGE" DES HAAGER TRIBUNALS GEGEN
PRÄSIDENT MILOSEVIC
Von Professor Hans Köchler, Präsident der International Progress
Organization
(Quelle des englischen Originals: http://i-p-o.org/yu-tribunal.htm)
- Anl. 2 -

HERRSCHAFT DER GEWALT - RECHT DER STARKEN UND REICHEN:
DAS INTERNATIONALE KRIEGSVERBRECHERTRIBUNAL FÜR
JUGOSLAWIEN - BEZAHLT VON DER US-REGIERUNG UND EINIGEN
MILLIARDÄREN.
Von Michel Collon
(erscheint voraussichtlich demnächst in "junge Welt")
-Anl. 3 -

GEKAUFTE JUSTIZ ODER VERKAUFTES RECHT?
ZUM STRASBOURGER URTEIL
von H. M. <Professor Hanfried Müller>
(Weißensseer Blätter, hrsg. im Auftrage des Weissenseer Arbeitskreis=
es
<Kirchliche Bruderschaft in Berlin-Brandenburg> Hefte zu Fragen aus
Theologie,
Kirche und Gesellschaft, 1/2002 <Jan./März>, S. 59-60)
- Anl. 4 -

IMPERIALISTISCHES STRAFRECHT ?
Von Professor Erich Buchholz
("TOPOS - Internationale Beiträge zur dialektischen Theorie" , hrsg.=
von
Hans
Heinz Holz und Domenico Losurdo, Heft 16, Napoli: Editioni La Città =
del
Sole,
2000; S. 109-120 (ISBN 88-8292-107-7) Anschrift der Redaktion: Dr.
Dieter
Kraft, Rosenthaler Str. 19, D 10119 Berlin Tel.&Fax: +49 (0) 30 -
2820780;
Email: Redaktion-Topos@...)
- Anl. 5 -


Zu den Texten:

1 ) Die "Anklage" des "Tribunals" in Den Haag gegen den ehemaligen
jugoslawischen Staatspräsidenten Slobodan Milosevic ist ein
herausragendes
Beispiel für die vielfältigen und systematischen Versuche der Herren=
der

Globalisierung, sich ihre eigene von der traditionellen bürgerlichen=

Gesetzesbindung weitgehend losgelöste "Justiz" zu schaffen. Im gleic=
hen
Sinne
maßt sich ein spanischer Richter an, Fidel Castro "anzuklagen". Ein
belgischer
Richter "ermittelt" gegen einen ehemaligen Minister des ermordeten
kongolesischen
Präsidenten Laurent Désiré Kabila. Deutsche Richter verurteilen
Ausländer
(überwiegend Serben) wegen im Ausland (im ehemaligen Jugoslawien)
begangener
Taten. Das "Tribunal" für Ruanda verfolgt tatsächliche und angeblich=
e
Tatbestände
von Völkermord und Mord ausschließlich auf Seiten der früheren Regie=
rung

Ruandas, nicht auf Seiten des ruandischen Kagame-Regimes, das seit
August 1998
zusammen mit Uganda gegen die Demokratische Republik Kongo einen
Angriffskrieg führt, der bereits über 3 Millionen (!) Menschenleben
gefordert hat,
und die systematische Plünderung der Bodenschätze des Kongo durch di=
e
Aggressoren ermöglicht, dies selbstverständlich mit Unterstützung de=
r
USA. Für
diese neue imperialistische "Rechts"entwicklung in gewissem Sinne
bahnbrechend
ist seit 1990 die massenhafte, systematische und andauernde
Strafverfolgung
ehemaliger Funktionsträger der DDR.

Willfährige Richter soll es zu allen Zeiten gegeben haben. Unter den=

Bedingungen
der kapitalistischen Globalisierung wird Willkür zur Methode. Die
verfolgten
Zwecke sind offenkundig: Kriminalisierung politischer Gegner,
Rechtfertigung
imperialistischer Angriffskriege und Kriegsverbrechen, Rekolonierung=

ehemals
unabhängiger Territorien, Manipulation breiter Bevölkerungskreise im=

Sinne einer
systematischen Mißachtung der nationalen Souveränität und des
Selbstbestimmungsrechts der Völker. Transnationale "Justiz" im Diens=
te
der
"Einsatzkräfte" der neuen Bundeswehr und anderer imperialistischer
Militärmaschinen !

Vor diesem Hintergrund ist vor kurzem im Internet der Aufruf:

"FREIHEIT FÜR SLOBODAN MILOSEVIC ! HÄNDE WEG VON
JUGOSLAWIEN ! "
(http://emperors-clothes.com/petition/petition.htm)

erschienen, dessen deutsche Fassung hier dokumentiert wird.
(Anl. 1)
____________________________________________________________________=
____

Dieser Aufruf wird vom "Internationalen Komitee für die Verteidigung=
von

Slobodan Milosevic" verbreitet.

Vorsitzender des Komitees ist Prof. Velko Velkanov, Abgeordneter des=

bulgarischen Parlaments und Vorsitzender der Antifaschistischen Unio=
n
Bulgariens,
Vizevorsitzende sind Prof. Michail N. Kusnezov, Russland, und Jared
Israel, USA.
Deutsche Gründungsmitglieder des Komitees sind: Klaus Hartmann
(Offenbach a.
M.) , Präsident der Weltunion der Freidenker, Ralph Hartmann (Berlin=
),
ehemaliger DDR-Botschafter in Jugoslawien, Lorenz Knorr (Frankfurt a=
.
M.),
Publizist, VVN/Bund der Antifaschisten, und Klaus von Raussendorf
(Bonn),
Antiimperialistische Korrespondenz.

Die deutschen Komiteemitglieder bitten alle, die mit dem Inhalt des
Aufrufs
einverstanden sind, um Ihre Unterschrift. Mit dieser Unterschrift is=
t
nicht
automatisch eine Mitgliedschaft im Komitee verbunden. Einzelpersonen=
,
Gruppen
und Organisationen werden gebeten, diesen Aufruf zu verbreiten, zu
drucken oder
auf eigenen Websites zu veröffentlichen.

Zu den ersten Unterzeichnern des Appells gehört der international
bekannte
Dramatiker Harold Pinter.

Wer den Aufruf unterzeichnen oder selbst Mitglied des Komitees werde=
n
möchte,
sendet bitte eine e-mail an: Klaus Hartmann
<klaus.hartmann@...>
____________________________________________________________________=
__

2 ) Die Einrichtung des Haager "Tribunals", die aufgrund einer von d=
en
USA
erpreßten Entschließung des UNO-Sicherheitsrats im Jahre 1994 erfolg=
te,
ist ein
offener Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und mißachte=
t
elementare
Prinzipien des Rechts. Das "Tribunal" hat im geltenden Völkerrecht k=
eine

Grundlage. Seine Äußerungen sind im juristischen Sinne ungültig. Die=

Funktionäre
des Tribunals agieren wie Quasi-Politiker. Die Schaffung des Haager
"Tribunals"
ist als aggressiver Akt zu werten. Sie stellt in der Anklageschrift
gegen die
NATO-Führer, die der ehemalige US-Justizminister Ramsey dem unabhäng=
igen

Internationalen Tribunal in New York vorlegte, einen gesonderten
Anklagepunkt
dar. Ramsey Clark führt darin aus: "Durch das gezielte Vorgehen mit
Ad-Hoc-Tribunalen und der Anklage wegen Völkermord gegen einzelne
Gegner,
erreichen sie (die USA) deren internationale Isolierung, üben auf de=
ren
eigene
Länder Druck aus, sie von der Macht zu entfernen, korrumpieren und
politisieren
die Justiz und benutzen den Anschein des neutralen internationalen
Rechts, um
Gegner als Kriegsverbrecher zu verurteilen und zu bestrafen und selb=
st
als
Vorkämpfer des Rechts dazustehen."
Zu einem gleichen Ergebnis kommt das hier dokumentierte Memorandum v=
on
Prof.
Dr. Hans Köchler, dem Präsidenten der International Progress
Organisation.
(Anl. 2)

3 ) Die Praktiken des Haager "Tribunals" sind ein Hohn auf alle
zivilisierten
Verfahrensregeln des Strafprozesses. Die direkte Abhängigkeit des
"Tribunals" von
seinen kapitalistischen Geldgebern ist offenkundig. Der Autor des hi=
er
dokumentierten Artikels, der belgische Journalist Michel Collon, ist=

Verfasser
mehrere Bücher über Medienmanipulation und die NATO-Balkanpolitik.
(Anl. 3)

4 ) Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. März =
2001
in
zwei Urteilen entschieden, die völkerrechtswidrige Praxis der
bundesdeutschen
Gerichte gegen DDR-Politiker zu sanktionieren. Sinn des Urteils ist,=
wie
der
Parteivorstand der DKP in einer Erklärung feststellt, nicht Recht zu=

sprechen,
sondern den Sozialismus "als gesellschaftliche Alternative zum
Kapitalismus und
als anzustrebendes Ziel" zu kriminalisieren. Das Urteil soll
signalisieren, "daß es
jenseits des Kapitalismus keine Alternative geben darf." Der
Richterspruch ist, wie
der Theologe Prof. Hanfried Müller in dem hier dokumentierten Kommen=
tar
feststellt, nicht nur antikommunistisch, sondern überdies
deutschnational. "Das
Urteil ist im Geiste nicht nur des ganz allgemeinen europäischen,
sondern des
höchst spezifischen deutschen Imperialismus verfaßt, der, nachdem di=
e
grobschlächtige faschistische Methode der 'Neuordnung Europas' nicht=
zum
Ziele
geführt hat, nun flexibler unter Etikettenschwindel einfach 'europäi=
sch'
nennt, was
germanodominant gemeint ist. " " 'Europa' hätte sich den Luxus leist=
en
können, nach
dem Untergang sozialistischer Macht auf dem Kontinent dem geltenden
Völkerrecht
vor deutschnationalistischen Rechtskonstruktionen den Vorrang zu geb=
en."
Daß der
Straßburger Gerichtshof dazu den Mut nicht aufbrachte, zeigt dass di=
e
großdeutsche
europäische Ordnung bereits soweit realisiert ist, "daß das gekaufte=

Europa die
Durchsetzung großdeutscher Interessen als Recht ausgibt. - Armes
Europa!"
(Anl. 4)

5 ) Die "Entwicklung" des internationalen Strafrechts unter der
Herrschaft der
Transnationalen Konzerne fußt, so scheint es, auf einer entsprechend=
en
reaktionären
Anpassung des innerstaatlichen bürgerlichen Strafrechts and die
Bedingungen des
Imperialismus als höchstem Stadium des Kapitalismus. Der hier
dokumentierte
Artikel des aus der DDR stammenden Berliner Strafrechtlers Prof. Eri=
ch
Buchholz
zeigt, wie das deutsche Strafrecht als "Strafrecht des Imperialismus=
"
seit Anfang
des 20. Jahrhunderts nicht nur eine Fortsetzung des sogenannten
klassischen
Strafrechts ist sondern auch dessen Negation. Kennzeichnend für das
klassische
Strafrecht sind das Prinzip der Legalität (Keine Strafe ohne Gesetz)=
,
das Prinzip
der Bestrafung allein von kriminellen Handlungen und nicht mit Blick=
auf
die
Persönlichkeit des Täters und seine Gesinnungen sowie das Prinzip de=
r
Verhältnismäßigkeit von strafbarer Handlung und zu verhängender Stra=
fe.
Das
Strafrecht des Imperialismus entfernt sich von diesen Prinzipien und=

negiert
dadurch in gewisser Weise das klassische Strafrecht. Selbstverständl=
ich
wird dies
nicht offen zugegeben. Vielmehr geht diese Distanzierung auf geheime=
und

verborgene Weise vor sich, nahezu unsichtbar und auf verschiedenen
Wegen, zum
Beispiel durch die Aufwertung der Rolle des Richters gegenüber dem
geschriebenen Recht, durch juristische Lehrmeinungen, die dem Richte=
r
eine
subjektivere Rechtsfindung erlauben oder durch Abstellen auf Person =
und
Geistesverfassung des Täters bei der Bestimmung der Strafe.
(Anl. 5)


Mit internationalistischen Grüßen
Klaus von Raussendorff

---------------------------------------------------------
Anti-Imperialistische Korrespondenz (AIK)
Redaktion: Klaus von Raussendorff
Postfach 210172, 53156 Bonn
Tel.&Fax: 0228 – 34.68.50
Email: raussendorff@...

Anti-Imperialistische Online-Korrespondenz
Webmaster: Dieter Vogel
http://home.t-online.de/home/aik-web/
Email: aik-web@...

Wer die AIK nicht empfangen möchte,
schicke bitte eine Mail mit dem Betreff
"unsubscribe" an raussendorff@...

********************************************************************=
******

Anlage 1

I n t e r n a t i o n a l e s K o m i t e e
f ü r d i e V e r t e i d i g u n g v o n S l o b o d a n M i
l o s e v i c

FREIHEIT FÜR SLOBODAN MILOSEVIC!
HÄNDE WEG VON JUGOSLAWIEN!

Wir, die Unterzeichner, fordern von den serbischen Behörden die
sofortige
Haftentlassung von Slobodan Milosevic und allen anderen serbischen
Patrioten.

Die Verhaftung von Slobodan Milosevic stellt einen Versuch der
NATO-Führer
dar, dem serbischen Volk die Schuld für jene Verbrechen zuzuweisen, =
die
die
NATO gegen Jugoslawien begangen hat.

Wir fordern eine sofortige ordnungsgemäße medizische Behandlung der
Herzerkrankung von Slobodan Milosevic, die erst nach seiner Inhaftie=
rung
auftrat,
durch Ärzte und in einer Klinik seiner Wahl.

Wir fordern, dass weder Slobodan Milosevic noch irgend ein anderer
jugoslawischer Bürger an das Den Haager Tribunal ausgeliefert wird.

Wir fordern ein Ende der willkürlichen Kidnappings, Verhaftungen,
Schikanen und
Verfolgungen jugoslawischer Politiker, Soldaten und einfacher Bürger=
,
deren
einziges „Verbrechen„ darin besteht, gegen die NATO-Aggression
Widerstand
geleistet und damit der Welt ein Beispiel gegeben zu haben!

Unverzügliche Freilassung von Slobodan Milosevic !

Sofortige Einstellung der Verfolgung von Slobodan Milosevic und alle=
r
jugoslawischen Patrioten und Soldaten !

Inhaftierung der wirklichen Kriegsverbrecher, d.h. der NATO-Führer, =
die
Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Souveränität Jugoslawi=
ens
begangen haben und weiterhin begehen !

____________________________________________________________________=
____

Der Aufruf wird verbreitet vom "Internationalen Komitee für die
Verteidigung von
Slobodan Milosevic".

Vorsitzender des Komitees ist Prof. Velko Velkanov, Abgeordneter des=

bulgarischen Parlaments und Vorsitzender der Antifaschistischen Unio=
n
Bulgariens,
Vizevorsitzende sind Prof. Michail N. Kusnezov, Russland, und Jared
Israel, USA.
Deutsche Gründungsmitglieder des Komitees sind
Klaus Hartmann (Offenbach a. M.) , Präsident der Weltunion der
Freidenker,
Ralph Hartmann (Berlin), ehemaliger DDR-Botschafter in Jugoslawien,
Lorenz Knorr (Frankfurt a. M.), Publizist, VVN/Bund der Antifaschist=
en,
und
Klaus von Raussendorf (Bonn), Antiimperialistische Korrespondenz.

Die deutschen Komiteemitglieder bitten alle, die mit dem Inhalt des
Aufrufs
einverstanden sind, um Ihre Unterschrift. Mit dieser Unterschrift is=
t
nicht
automatisch eine Mitgliedschaft im Komitee verbunden. Einzelpersonen=
,
Gruppen
und Organisationen werden gebeten, diesen Aufruf zu verbreiten, zu
drucken oder
auf eigenen Websites zu veröffentlichen.

Zu den ersten Unterzeichnern des Appells gehört der international
bekannte
Dramatiker Harold Pinter.

Wer den Aufruf unterzeichnen oder selbst Mitglied des Komitees werde=
n
möchte,
sendet bitte eine e-mail an: Klaus Hartmann
<klaus.hartmann@...>

*****************************************************************
Anlage 2

Quelle des englischen Originals: http://i-p-o.org/yu-tribunal.htm

International Progress Organization
MEMORANDUM

über die Anklage des Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, des=

Präsidenten der Republik Serbien und anderer Amtsträger Jugoslawiens=

durch das
"Internationale Tribunal für die Strafverfolgung von Personen, die f=
ür
schwere seit
1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangene Verletzunge=
n
des
humanitären Völkerrechts verantwortlich sind"

Die International Progress Organization verweist auf ihre Stellungna=
hmen
vom 7.
April und 23. April 1999 zu den schweren Verstößen gegen die Charta =
der
Vereinten Nationen und die Regeln des humanitären Völkerrechts durch=
den

unerklärten Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Zu der heuti=
gen
"Anklage" des "Internationalen Straftribunals" legt die Internationa=
l
Progress
Organization hiermit folgende rechtliche Stellungnahme vor:

1. Die "Anklage", die von der "Chefanklägerin" des sogenannten
"Internationalen
Straftribunals" erhoben wurde, ist rechtlich ungültig, weil das
"Tribunal" keine
Gerichtsbarkeit über den vorliegenden Fall oder irgendeinen anderen =
Fall
innehat.

2. Das "Tribunal" leitet die Begründung seiner Existenz ausschließli=
ch
aus der
Resolution 827 des Sicherheitsrats her, die dieser in seiner 3217.
Sitzung am 25.
Mai 1993 angenommen hat. In dieser Resolution, die das "Internationa=
le
Straftribunal" einrichtet, erklärt der Sicherheitsrat, daß er "aufgr=
und
von Kapitel
VII der Charta der Vereinten Nationen" handelt.

3. Mit der Annahme der vorgenannten Resolution handelte der
Sicherheitsrat in
Überschreitung seiner satzungsgemäßen Befugnisse. Nach den Bestimmun=
gen
der
VN-Charta hat der Rat keinerlei Zuständigkeit in Angelegenheiten der=

Rechtsprechung. Die Vorschriften von Kapitel VII bestimmen die
Befugnisse des
Rates in Angelegenheiten der internationalen Sicherheit jedoch nicht=
in
Angelegenheiten der Strafjustiz oder anderen Angelegenheiten der
Rechtsprechung.
Die alleinige Autorität in Angelegenheiten der internationalen
Rechtsprechung liegt
beim Internationalen Gerichtshof.

4. Die "Feststellung" in der Präambel von Sicherheitsratsresolution =
827,
Paragraph
vier, dass die "verbreiteten und offenkundigen Verletzungen des
humanitären
Völkerrechts" auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien "eine Bedroh=
ung
des
internationalen Friedens und der Sicherheit darstellen", bietet kein=
e
tragfähige
rechtliche Grundlage dafür, dass der Sicherheitsrat als eine
quasi-rechtsprechende
Behörde handelt oder einen internationalen Gerichtshof mit Zuständig=
keit
für
diesen oder irgendeinen anderen Fall schafft.

5. Es ist bedauerlich, daß der Sicherheitsrat, der unfähig ist, den
unerklärten Krieg
zu stoppen, den die NATO-Länder in Verletzung des internationalen Re=
chts
gegen
Jugoslawien führen, und der aufgrund des Vetorechts der Mächte, die =
den
gegenwärtigen Krieg führen, daran gehindert ist, den internationalen=

Frieden und
die Sicherheit in Jugoslawien wiederherzustellen, jetzt als Institut=
ion
dazu benutzt
wird, sogenannte "rechtsprechende" Maßnahmen gegen das legitime
Staatsoberhaupt und andere hohe Amtsträger des angegriffenen Landes =
zu
ergreifen.

6. Unter den gegenwärtigen Umständen kann das Vorgehen der
"Chefanklägerin"
des sogenannten "Tribunals", Frau Louise Arbour, nur als seinem
Charakter nach
politisch bewertet werden. Diese Auffassung wird durch die heutige
Erklärung des
Präsidenten der Vereinigten Staaten bestätigt, dass die "Anklage" du=
rch
das
"Tribunal" als eine Billigung der Kampagne der NATO gesehen werden k=
ann.

7. Die rein politische Natur dieser "Anklage" und das Fehlen jeglich=
er
rechtlichen
Gültigkeit dieser Entscheidung kann ferner aus der Tatsache ersehen
werden, daß
die "Präsidentin" des sogenannten "Tribunals", Frau Gabrielle Kirk M=
c
Donald
(Vereinigte Staaten von Amerika), die "Chefanklägerin", Frau Louise
Arbour
(Kanada), und der untersuchende "Richter" in dem vorliegenden Fall, =
Herr
David
Anthony Hunt (Australien), Staatsbürger entweder eines für diesen
unerklärten
Krieg gegen Jugoslawien direkt verantwortlichen NATO-Mitgliedslandes=

oder
eines den NATO-Krieg voll unterstützenden Landes sind. Hätte das
"Tribunal"
allgemeingültige rechtliche Maßstäbe der Unparteilichkeit ernst
genommen, wäre
es nicht umhingekommen festzustellen, daß für "Richter" aus Ländern,=
die
einen
unerklärten Krieg gegen Jugoslawien führen, ein Interessenkonflikt
vorliegt, wenn
sie einem Spruchkörper angehören, der "rechtsprechende" Maßnahmen ge=
gen
das
Staatsoberhaupt des angegriffenen Landes einleitet.

8. Die politische Natur der "Anklage" geht ferner ganz offensichtlic=
h
aus der
heutigen Presseerklärung der "Chefanklägerin" hervor, in der sie die=

Auffassung
vertritt, dass das "angeklagte" Staatsoberhaupt nicht als Partner be=
i
allfälligen
Verhandlungen über eine friedliche Regelung des Konflikts in Betrach=
t
kommen
könne. Eine solche Erklärung spricht jeglichen rechtlichen Maßstäben=

Hohn, die
das sogenannten "Tribunal" selbst zu beachten vorgibt. Mit ihrer
Erklärung hat die
"Chefanklägerin" versucht, wie eine quasi-Politikerin zu agieren und=
die

politischen Ereignisse im Interesse derjenigen NATO-Länder zu
beeinflussen, die
gegenwärtig gegen Jugoslawien Krieg führen.

9.Wenn eine selbsternannte Gruppe von Staaten in Verletzung der Char=
ta
der
Vereinten Nationen behauptet, im Namen des internationalen Friedens =
und
der
Menschenrechte zu handeln, einen Krieg mit allen Mitteln gegen einen=

souveränen
Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen führt und ungestraft vorsätzli=
ch
die zivile
Infrastruktur dieses Landes zerstört, dann kann das derzeitige
Unterfangen von
Funktionsträgern des sogenannten "Tribunals", die legitimen Führer d=
es
angegriffenen Landes zu Straftätern zu erklären, nur als ein Akt
angesehen werden,
der die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft behindert, den
Konflikt in
Jugoslawien mit friedlichen Mitteln zu lösen. Dieses Vorgehen unterg=
räbt
alle
Anstrengungen, den Konflikt im Rahmen der Vereinten Nationen zu löse=
n,
und
verlängert nur die Leiden des Volkes von Jugoslawien, einschließlich=
der

Kosovo-Albaner.

10. Es wäre allerdings angebracht, dass das sogenannte "Tribunal" -
falls es denn
seine Glaubwürdigkeit ungeachtet seiner oben dargelegten juristische=
n
Unzuständigkeit wenigstens in Bezug auf moralische Maßstäbe unter Be=
weis
zu
stellen wünscht, seine Aufmerksamkeit auf die Praktiken richtet, die=
von
der
NATO-Koalition in ihrem unerklärten Krieg gegen das Volk von Jugosla=
wien

(einschließlich der Provinz Kosovo) angewandt werden. Die Bestimmung=
en
von
Artikel 3 des sogenannten "Tribunals" bezeichnen unter anderem die
folgenden
Praktiken als "Verletzungen des Kriegs- oder Kiegsgewohnheitsrechts"=
:
(a)
Verwendung von giftigen Waffen oder anderen Waffen, die geeignet sin=
d,
unnötiges
Leiden zu verursachen;" (c) "Angriff oder Bombardierung, gleich mit
welchen
Mitteln, gegen unverteidigte Städten, Dörfer, Wohnungen oder Gebäude=
;"
etc. Der
Einsatz von Urangeschossen und Kassettenbomben durch die NATO, die
Angriffe
der NATO auf Dörfer, zivile Busse etc. fallen eindeutig unter die
Definition von
"Verletzungen des Kriegs- oder Kiegsgewohnheitsrechts", wie sie im
Statut eben
dieses "Tribunals" formuliert sind, nicht zu reden von den zahlreich=
en
schweren
Verstößen gegen die Genfer Konventionen von 1949, die von der
NATO-Allianz
begangen wurden, und für welche das "Tribunal" ebenfalls behauptet, =
nach
Artikel
2 seines Statuts zuständig zu sein. Solange das "Tribunal" nicht geg=
en
jene Politiker
und Militärs der NATO vorgeht, die für diese schweren Verstöße gegen=

humanitäres Völkerrecht verantwortlich sind, kann das "Tribunal" nur=
als
eine
weitere verfehlte Übung in politischer Ausnutzung gerichtlicher
Verfahren im
Rahmen einer "Politik des Messens mit zweierlei Maß" angesehen werde=
n,
die der
Wesensgehalt der Machtpolitik in der "Neuen Weltordnung" der NATO zu=

sein
scheint.

11. Durch diesen neuen Einsatz rechtsprechender Verfahren zu Zwecken=
der

Machtpolitik wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Die
Gewaltentrennung, eine der Grundvoraussetzungen für die Herrschaft d=
es
Rechts,
wird völlig außer Acht gelassen, wenn ein rein politisches Organ der=

Vereinten
Nationen, der Sicherheitsrat, sich widerrechtlich rechtsprechende
Befugnisse
aneignet, indem er ein "Internationales Straftribunal" schafft, und =
wenn
die
Funktionsträger dieses "Tribunals" wie quasi-Politiker agieren und d=
amit
effektiv
eine politische Lösung eines internationalen bewaffneten Konflikts
behindern. Die
alleinige Zuständigkeit für Gegenstände der Rechtsprechung in
internationalen
Angelegenheiten liegt beim Internationalen Gerichtshof. Diese
Institution allein
entscheidet über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Aggressio=
n
eines
Staates oder einer Koalition von Staaten gegen einen anderen Staat s=
owie
über
Streitfragen auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts.

12. Wegen der bedauerlichen Lähmung des Sicherheitsrates sollten die=
in
der
Generalversammlung vertretenen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nation=
en
auf der
Grundlage der "Uniting for Peace Resolution" (res. 377 A [V] der
Generalversammlung) unverzüglich tätig werden, um eine weitere
gefährliche
Zuspitzung der Lage in Jugoslawien zu verhindern. Wenn auf der ander=
en
Seite
unwirksame rechtliche Verfahren angewandt werden, um eine gerechte
politische
Lösung zu verhindern, und wenn die anhaltenden massiven Bombardierun=
gen
Jugoslawiens eine ökologische Katastrophe verursachen, die weite Geb=
iete

unbewohnbar machen, ist unverzügliches Handeln der internationalen
Gemeinschaft
geboten. Falls dieser neuen Form selbstgerechter Machtpolitik nicht
Einhalt
geboten wird, könnten künftig ähnliche Aktionen gegen andere souverä=
ne
Staaten
und ihre Führung unternommen werden. Damit wird die "Herrschaft der
Gewalt" an
die Stelle dessen treten, was in den internationalen Beziehungen noc=
h an

"Herrschaft des Rechts" übrig geblieben ist. Internationale Anarchie=

wird das
unausweichliche Ergebnis sein. Alle politischen Führer und Menschen
guten
Willens sollten sich vereinen gegen diese ernsteste Bedrohung der
internationalen
Ordnung seit dem Ende des Kalten Krieges.

Caracas, den 27. Mai 1999

Dr. Hans Köchler, Präsident

(Übersetzt aus dem englischen Original von Klaus von Raussendorff)

Anmerkung: Hans Köchler ist seit 1982 Professor für anthropologische=
,
politische
und Rechtsphilososphie in der Rechtsfakultät der Universität Innsbru=
ck
(Österreich). Aus ethischer und rechtlicher Sicht äußerte er sich zu=

vielen
politischen Fragen, darunter zu den Sanktionen gegen den Irak sowie =
zum
Lockerbie-Verfahren, das er als einer der fünf UNO-Beobachter verfol=
gte.
Er ist
Begründer der International Progress Organization in Wien, die
internationalen
Austausch und eine offene, kritische Haltung zu ideologischen und
politischen
Systemen fördert.


********************************************************************=
****