Demonstration in Den Haag, 8.11.2003

1. "Aggressoren werden nicht die Geschichte schreiben!"

A u f z u r D e m o n a c h D e n H a a g -- 8.11.2003 --
und P E T I T I O N der Teilnehmer der Demo

2. PROZESS GEGEN MILOSEVIC: EIN NEUER FALL DIMITROFF? Interview Velko
Valkanov, Gründer und Vorsitzender des ICDSM
("junge Welt" vom 30.10.2003)

3. LYNCHJUSTIZ - DREI MONATE VORBEREITUNGSZEIT FÜR DIE VERTEIDIGUNG
(Von Tiphaine Dickson, "junge Welt" vom 14.10.2003)

4. MILOSEVIC-VERTEIDIGUNG OHNE GELD:GILT »PATRIOT ACT« AUCH IN DER
BRD? Interview mit Klaus Hartmann, Sprecher der Deutschen Sektion des
ICDSMs
("junge Welt" vom 17.10.2003)

5. Kuhhandel in Den Haag.
Anklage gegen serbische Generäle steht offenbar im Zusammenhang mit
Milosevic-Prozeß
(Cathrin Schütz, "junge Welt" vom 23. Oktober 2003)

6. Owen: Milosevic wollte bereits 1993 kein "Großserbien" mehr (AFP)


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Diese Artikeln wurden uns am meisten von der Anti-Imperialistischen
Korrespondenz geschickt:
AIK, Redaktion: Klaus von Raussendorff
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unter "Info-Dienst der AIK" runtergeladen werden
Webmaster: Dieter Vogel, Email: webmaster@...

Mehr Informationen unten : http://www.free-slobo.de/


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A u f z u r D e m o n a c h D e n H a a g :

Die Demonstration wird aus zwei Kundgebungen und einem Protestmarsch
von Den Haag nach Scheveningen bestehen. Bei der ersten Kundgebung in
Den Haag auf dem "Plein" (von 14:00 bis 14:30) sprechen MISHA
GAVRILOVICH (Großbritannien); WIL VAN DER KLIFT (Niederlande) und
KLAUS HARTMANN (Deutschland). Bei der zweiten Kundgebung in
Scheveningen vor dem Gefängnis (von 16:00 bis 17:00) sprechen FULVIO
GRIMALDI (Italien); DR LJILJANA
VERNER (Deutschland); JOHN CATALINOTTO (USA); MILUTIN MRKONJIC
(Serbien); LOUIS DALMAS (Frankreich); VLADIMIR KRSLJANIN (Serbien);
IAN JOHNSON (Großbritannien); DR SIMA MRAOVIC (Frankreich); JOHN
JEFFERIES (Irland) und MICHEL COLLON (Belgien);

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PETITION VON SERBEN UND ANDEREN ANSTÄNDIGEN MENSCHEN AUS EUROPA UND
NORDAMERIKA, DEN TEILNEHMERN DER INTERNATIONALEN DEMONSTRATION IN DEN
HAAG
AM SAMSTAG, DEN 8. NOVEMBER, 2003.

An die Regierung des Königreichs der Niederlande;
An die Regierungen der Französischen Republik, der Volksrepublik China,
der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs von
Großbritannien und
Nordirland, der Vereinigten Staaten von Amerika
(durch ihre Botschaften in Den Haag);
An das Internationale Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien
(ICTY).

Die Bevölkerung von Serbien und Jugoslawien wurde das Opfer
unverantwortlichen, verbrecherischen Handelns von ausländischen
Mächten, vor allem der USA und anderer führender NATO-Regierungen.
Diese Mächte provozierten das Auseinanderbrechen Jugoslawiens und
führten im Bündnis mit
Terroristen und Neofaschisten gegen Jugoslawien den ersten
Angriffskrieg auf europäischem Boden seit 1945. Bis jetzt wurde nicht
einer der Verantwortlichen dieser Länder für diese Verbrechen zur
Verantwortung gezogen.
Stattdessen wurden der jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic und
nahezu alle politischen und militärischen Führer des serbischen Volkes,
die sich der Zerstörung ihres Landes widersetzten, vor das
Internationale
Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien gestellt, welches unter
Verletzung der Charta der Vereinten Nationen eingerichtet wurde. Nicht
als ein legitimes Gericht geschaffen, hat das ICTY außerdem bewiesen,
dass es kein Gerichtshof der ordentlichen Rechtsprechung ist. Das ICTY
ist direkt oder indirekt verantwortlich für den Verlust von sieben
Menschenleben. Sein Mangel an Fairness, seine Befangenheit und seine
Verstöße gegen universelle und europäische Konventionen zum Schutz der
Menschenrechte sowie gegen
allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze verpflichten die höchst
verantwortlichen Mitglieder der Weltorganisation, diesen bösartigen und
verfehlten Versuch der Schaffung eines ad hoc-Tribunals auf rein
politischer Basis zu verwerfen. Das ICTY löst keine Probleme auf dem
Balkan, es verschärft sie.
Die Verfahrenregeln und das Vorgehen des ICTY begünstigen die Anklage
und gehen von der Schuld der Angeklagten aus. Die Verfahren werden so
geführt, das der Geschichtsfälschung Vorschub geleistet wird, indem der
ganzen serbischen Nation angebliche Verbrechen zur Last gelegt werden,
was eine Art von Rassismus darstellt, den man in Europa für immer
überwunden glaubte. Die Serben und alle anderen anständigen Menschen in
Europa werden den
Aggressoren nicht gestatten, Geschichte zu schreiben!
Ein erschreckendes Panorama verzerrter und abwegiger Ansichten über
die Geschichte des Balkan wird in den drei Anklageschriften gegen
Präsident Milosevic dargeboten, der unter Missachtung von drei Urteilen
des Jugoslawischen Verfassungsgerichts seit über zwei Jahren illegal in
Haft gehalten wird. Unterstützt von den freiheitsliebenden Menschen
seines Landes und des Auslandes, hat Präsident Milosevic mutig und
erfolgreich die Wahrheit verteidigt, und dies trotz seiner schlechten
Gesundheit, der Befangenheit der Richter und seiner Isolation von der
Familie, den Mitarbeitern und den Medien.
Man verweigert Präsident Milosevic die elementarsten Bedingungen der
Vorbereitung seiner Verteidigung, die nötige Zeit und die
erforderlichen Hilfsmittel. Um sich auf eine Auseinandersetzung mit all
dem vorzubereiten, was das Tribunal in zehn Jahren fabriziert oder
zusammen getragen hat, was allein den UN-Haushalt 700 Millionen Dollar
kostete, wozu die Anklage zwei Jahre und Millionen Seiten an
Prozessunterlagen brauchte, wurden Präsident Milosevic nur sechs Wochen
Zeit zugestanden. Und dabei muss er in seiner
Gefängniszelle verbleiben! Sollte dabei diese Art von Druck auf ihn
anhalten, können sein bedrohlicher Bluthochdruck und sein krankes Herz,
verschlimmert durch die Art der Verfahrensführung, die rüden
Haftbedingungen und das Fehlen einer durch Spezialisten zu
gewährleistenden medizinischen Betreuung, jeden Augenblick einen
Infarkt oder Herzschlag verursachen. Nur in Freiheit ist es möglich,
die bestehende Gefahr für sein Leben zu bannen und seine Gesundheit
einigermaßen wieder herzustellen.

WIR FORDERN DAHER

1. die unverzügliche Freilassung von Präsident Milosevic und die
Unterbrechung des Verfahrens gegen ihn für mindestens zwei Jahre;

2. die Abschaffung des ICTY, eines verbrecherischen Instruments gegen
Jugoslawien, das eine Verhöhnung des Rechts und der Rechtsprechung
darstellt.


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junge Welt vom 30.10.2003
http://www.jungewelt.de/2003/10-30/017.php


PROZESS GEGEN MILOSEVIC: EIN NEUER FALL DIMITROFF?

jW sprach mit Velko Valkanov, Gründer und Vorsitzender des
Internationalen Komitees zur Verteidigung von Slobodan Milosevic (ICDSM)

Interview: Cathrin Schütz

* Der ehemalige Abgeordnete des bulgarischen Parlaments Velko Valkanov
ist Professor für Rechtswissenschaften und Präsident der
Antifaschistischen Union seines Heimatlandes Bulgarien.

F: Das von Ihnen geleitete Internationale Komitee zur Verteidigung von
Slobodan Milosevic ruft für den 8. November zu einer internationalen
Demonstration gegen das Den Haager Tribunal auf. Der Ankündigung ist zu
entnehmen, daß Sie eine Parallele zwischen dem Prozeß gegen Ihren
Landsmann
Georgi Dimitroff vor 70 Jahren und dem Prozeß gegen den ehemaligen
jugoslawischen Staatschef Milosevic ziehen.

In der Tat bestehen bedeutsame Parallelen zwischen dem Prozeß gegen
Dimitroff 1933 und dem Prozeß gegen Milosevic heute. Dimitroff war ein
Opfer des deutschen Faschismus. Milosevic ist ein Opfer des
USA-Globalismus, der eine neue Form des Faschismus darstellt. Dimitroff
verteidigte nicht nur
seine eigene Freiheit und Ehre, sondern die Freiheit und die Ehre aller
Menschen. Auch Milosevic verteidigt nicht nur seine eigene Freiheit und
Ehre. Er verteidigt die Freiheit, Ehre und Würde seines Volkes und
dadurch die Freiheit, Ehre und Würde aller Völker. Dimitroff hat dem
deutschen Faschismus einen vernichtenden Schlag versetzt. Auch
Milosevic wird, das
zeigt sich schon jetzt, in der Anklagezeit, dem US-amerikanischen
Globalismus einen vernichtenden Schlag versetzen.

F: Dimitroff genoß weltweit volle Unterstützung.

Ja, in dieser Richtung ist leider keine Parallele zu verzeichnen.
Dimitroff bekam große Unterstützung, vorwiegend aus der Sowjetunion.
Heute existiert die Sowjetunion nicht mehr; die Welt wird von den USA
und der NATO dominiert. Ihnen sind auch die Weltmedien untergeordnet.
Dadurch herrscht die Lüge. Milosevic hat die Unterstützung vieler
ehrlicher Menschen, aber ihre Verteidigungsmöglichkeiten sind sehr
begrenzt. Trotzdem haben sie ihre Chance, da sie die Wahrheit auf ihrer
Seite haben.

F: Der angesehene holländische Völkerrechtler Paul de Waart hat
kürzlich geäußert, daß die Verhandlungen allein aus formaljuristischen
Gründen, aus Mangel an Beweisen, bereits einen Monat nach Beginn hätten
eingestellt werden müssen.

Ich stimme mit Herrn de Waart vollkommen überein. Der Prozeß gegen
Milosevic besitzt keinerlei juristische Grundlage. Das Haager Tribunal
wurde durch einen Beschluß des UNO-Sicherheitsrates errichtet. Der
Sicherheitsrat hat jedoch keine Befugnis, rechtsprechende Organe zu
schaffen. Laut Artikel 29
der Charta der Vereinten Nationen kann der Sicherheitsrat nur
Hilfsorgane bilden, die seine eigenen Funktionen bedienen. Wie ein
Internationales Strafgericht etabliert werden kann, zeigt uns die
Gründung des neuen Internationalen Strafgerichthofes durch das Statut
von Rom von 1998. Nachdem das Statut von den Vertretern der Staaten
unterzeichnet wurde, mußte es in den entsprechenden Staaten ratifiziert
werden. Nur so wird es für den jeweiligen Staat rechtswirksam.

F: Die Richter des Tribunals haben Slobodan Milosevic nur drei Monate
zur Vorbereitung seiner Verteidigung genehmigt, während sich die
Anklageseite viele Jahre vorbereiten konnte.

Es ist keineswegs überraschend, daß die Richter Herrn Milosevic eine so
geringe Zeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt haben. Sie
sind keine wirklichen Richter. Wenn das Tribunal kein legitimes Gericht
ist, wie können diese Leute wahre Richter sein? Sie haben eine
politische Aufgabe zu erfüllen. Sie sind die ausführenden Organe einer
politischen Rache – einer Rache an jenen, die den Mut hatten, den
Weltmachthabern zu widersprechen.
Die angeblichen Richter von den Haag sind eigentlich Helfershelfer der
Verbrecher der NATO. Die Art und Weise ihres Benehmens im Prozeß
beweist ihre anti-juristische Natur.

* Infos unter www.icdsm.org


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junge Welt vom 14.10.2003
http://www.jungewelt.de/2003/10-14/004.php

LYNCHJUSTIZ - DREI MONATE VORBEREITUNGSZEIT FÜR DIE VERTEIDIGUNG IM
»PROZESS DES JAHRHUNDERTS«.
EIN VERSUCH, IM FALL MILOSEVIC DIE WAHRHEIT TOTZUSCHWEIGEN

Von Tiphaine Dickson

* Tiphaine Dickson ist Rechtsanwältin und Mitglied der kanadischen
Sektion des Internationalen Komitees für die Verteidigung von Slobodan
Milosevic (ICDSM). Der ehemalige Präsident Serbiens (1989 bis 1997) und
der Bundesrepublik Jugoslawien (1997 bis zum 6. Oktober 2000) wurde am
27. Mai
1999 – inmitten des NATO-Krieges gegen Jugoslawien – von Chefanklägerin
Carla del Ponte u.a. wegen Kriegsverbrechen und Völkermords vor dem
Internationalen Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien angeklagt.
Die USA setzten im Juni 1999 ein Kopfgeld von fünf Millionen US-Dollar
auf seine
Ergreifung aus. Am 1. April 2001 wurde Milosevic verhaftet und am 28.
Juni 2001 von der serbischen Regierung nach Den Haag überstellt.

Es ist ein Skandal, daß das Internationale Straftribunal für das
ehemalige Jugoslawien (ICTY) entschieden hat, Präsident Slobodan
Milosevic nur drei Monate Zeit zu gewähren, um seine Verteidigung in
einem »Fall« vorzubereiten, der auf einer zynischen Fälschung der
turbulentesten zehn Jahre der Geschichte Jugoslawiens aufgebaut ist.

Die Entscheidung zeigt ein weiteres Mal, wie dieser »Internationale
Gerichtshof« die elementarsten internationalen Normen des Rechts und
die Rechte von Gefangenen mißachtet. Sie ist auch ein deutliches
Signal, daß diese Institution, die unter dem Druck der Regierung der
USA geschaffen wurde, kein geeignetes Instrument für die Durchführung
eines ordentlichen Verfahrens ist. Der Prozeß versucht lediglich, von
einem genaueren Nachforschen nach der Verantwortung des Westens für die
Zerstörung einer
Nation abzulenken. Konfrontiert mit der Weigerung von Präsident
Milosevic, die politischen Machenschaften von Den Haag hinzunehmen, mit
seiner prinzipienfesten Verteidigung seines Volkes und seiner
Geschichte und mit seinem erfolgreichen Auftreten im Gerichtssaal,
versucht der Gerichtshof nun, ihn daran zu hindern, seine Sicht des
Falles darzulegen. Dies ist Lynchjustiz, wie der bekannte kanadische
Strafrechtler Edward Greenspan sagte.

Recht auf Selbstverteidigung

Am 4. April 2003 erkannte das ICTY das Recht Slobodan Milosevics an,
sich selbst zu verteidigen, und verwarf einen Antrag der Anklage, für
ihn gegen seinen Willen einen Anwalt zu bestellen. Dieses Recht auf
Selbstverteidigung ist von grundlegender Bedeutung. Der Supreme Court
der USA befand, daß es für die Bestellung eines Anwalts für einen damit
nicht einverstandenen Angeklagten keinen Präzedenzfall gibt, abgesehen
von der für politische Prozesse geschaffenen Sternkammer. Die Anklage
versucht nun, diese Angelegenheit erneut aufzubringen und wird die
Bestellung eines Anwalts
gegen den Willen von Präsident Milosevic beantragen, ungeachtet der
Tatsache, daß schon ein solcher Antrag den politischen Charakter des
Prozesses verrät.

Das ICTY stellt in seiner Entscheidung, Slobodan Milosevic zu
gestatten, sich selbst zu vertreten, unter Bezugnahme auf Artikel 21
des Statuts des ICTY fest, daß es »in der Tat der Verpflichtung
nachkommen muß, daß ein Verfahren fair und zügig erfolgt; insofern die
Gesundheit des Angeklagten eine Rolle spielt, hat diese Verpflichtung
eine besondere Bedeutung«.
Artikel 21 bestimmt, daß die Kammer dieser Verpflichtung »in völliger
Achtung der Rechte des Angeklagten« nachkommen muß.

Die Entscheidung der Kammer, Herrn Milosevic drei Monate Zeit zu geben,
um seine Verteidigung vorzubereiten, steht in völligem Gegensatz zu der
von ihr bekundeten Sorge, ein faires Verfahren zu gewährleisten, sowie
zur Achtung der Rechte des Angeklagten. Es handelt sich um eine
gänzlich unrealistische Vorbereitungszeit für ein Verfahren dieser
Größenordnung, insbesondere weil Herr Milosevic sich in Haft verteidigt.

Ferner hat die Kammer Herrn Milosevic ein weiteres Erschwernis
auferlegt, indem sie ihn anwies, innerhalb von sechs Wochen nach
Abschluß der Anklage eine ausführliche Liste der von ihm benannten
Zeugen vorzulegen, einschließlich einer Zusammenfassung der
Sachverhalte, zu denen jeder Zeuge aussagen wird, und einem Hinweis, ob
der Zeuge persönlich aussagen wird oder durch schriftliche
Stellungnahme oder mittels eines Aussageprotokolls aus
anderen Verfahren vor dem Tribunal. Er muß ferner die Beweisstücke
auflisten, die er in das Verfahren einzubringen beabsichtigt, und der
Anklagevertretung davon Kopien zur Verfügung stellen. Die Kammer kann
nicht einmal garantieren, daß Herr Milosevic die »Erlaubnis« erhält,
jeden Zeugen seiner Wahl aufzurufen, da die Entscheidung besagt, daß
die Kammer eine »Verteidigungsvorverhandlung« (»Pre-Defence
Conference«) durchführen wird, um die Zeugenliste zwecks Genehmigung zu
überprüfen und die Zeit festzulegen, die ihm für die Darstellung seiner
Position gestattet wird.

Keine Waffengleichheit

Zahlreiche internationale Konventionen bekräftigen das Recht eines
jeden, der eines Verbrechens angeklagt ist, auf angemessene Zeit und
Mittel, seine Verteidigung vorzubereiten. Dieses Recht ist ein
wichtiger Aspekt des
fundamentalen Prinzips der »Gleichheit der Waffen«, demzufolge die
Verteidigung und die Anklage so zu behandeln sind, daß sichergestellt
ist, daß beide Parteien die gleiche Möglichkeit haben, ihre Position
vorzubereiten und im Laufe des Verfahrens darzustellen. Das Tribunal
hat die Anerkennung dieses Prinzips in seinem Statut bekundet, welches
bestimmt, daß der oder die Angeklagte das Recht hat, »die Zeugen gegen
ihn oder sie zu befragen und die Anwesenheit und Befragung von für ihn
oder sie auftretenden
Zeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken wie die Zeugen gegen ihn
oder sie«.

Der vom Tribunal bekundete Respekt für die »Gleichheit der Waffen« wird
Lügen gestraft, denn für die Anklage fehlen jegliche Beschränkungen,
die für die Verteidigung von Herrn Milosevic errichtet wurden. Dieser
hatte es im Verlauf von über 250 Verhandlungstagen von seiten der
Anklage mit fast 300
Zeugen zu tun und erhielt über 500 000 Seiten Material zum Verfahren
zur Durchsicht zugestellt. Allein die Last der Vorbereitung der
Kreuzverhöre so vieler Zeugen in einer Gefängniszelle ist erschreckend.
Und jetzt hat er gerade mal drei Monate, um diese Masse an
Zeugenaussagen und Dokumenten durchzugehen und die Protokolle
durchzusehen. Er hat sechs Wochen, um Zeugen der Verteidigung zu
identifizieren, zu treffen und zu interviewen sowie
Schlüsseldokumente der Verteidigung auszuwählen und anzubieten. Beim
Durchsehen der 500000 Seiten an Mitteilungen würde nur das Lesen allein
347 Tage à vierundzwanzig Stunden in Anspruch nehmen. Das macht mehr
als zehn Monate, nicht drei. Im Gegensatz dazu hat das ICTY seine
»Kosovo-Anklage« vor viereinhalb Jahren erhoben und hatte eine
zweijährige Vorbereitungszeit für seine zusätzlichen Anklagen im Jahre
2001 mit Bezug auf die Konflikte in Kroatien und Bosnien-Herzegowina.
Die Anklage hatte acht Jahre Zeit, um Beweismaterial zu Srebrenica zu
sammeln.

Die Entscheidung, nur drei Monate Vorbereitungszeit und nur sechs
Wochen für die Vorlage der Zeugenliste nebst Zusammenfassung ihrer
Stellungnahmen zu gewähren, läßt den Gesundheitszustand von Präsident
Milosevic gänzlich
unberücksichtigt. Durch die wiederholten Unterbrechungen des Verfahrens
mußte das Gericht zur Kenntnis nehmen, daß die UN-Ärzte recht hatten,
als sie berichteten, daß das Leben von Präsident Milosevic wegen der
Intensität des Verfahrens in Gefahr ist. Die Gewährung von nur drei
Monaten Vorbereitungszeit verschärft die Streßsituation und kann zu
erhöhtem Blutdruck, Schlaganfall und Tod führen.

Im November letzten Jahres stellte das Internationale Komitee für die
Verteidigung von Slobodan Milosevic (ICDSM) Antrag auf Gehör vor der
Kammer, um zu begründen, daß der gesundheitliche Zustand von Slobodan
Milosevic eine sofortige spezialisierte medizinische Betreuung
erfordert, daß er aus der Haft entlassen, ihm ausreichend Zeit für
seine Rekonvaleszenz gegeben und ihm erlaubt werden muß, seine
Verteidigung unter Nichthaftbedingungen vorzubereiten. Das ICTY hat
diesem Antrag nicht stattgegeben, hat ihn aber auch nicht abgelehnt.
Das »Tribunal« hat ihn einfach ignoriert.

Eingeschränkte Kontakte

Zusätzlich zu dem Umstand, nur drei Monate zur Vorbereitung seine
Verteidigung zu haben, muß Herr Milosevic dies aus einer Gefängniszelle
heraus unter erschreckenden Bedingungen tun. Gegenwärtig kann Herr
Milosevic nicht mit seiner Frau und seiner Familie zusammentreffen.
Seine engsten Mitstreiter und Freunde sind für ihn unzugänglich, da der
Registrar *) des Tribunals den Kontakt mit seiner Partei, der
Sozialistischen Partei Serbiens (SPS), und »assoziierten Einheiten«
verboten hat. »Sloboda«, die federführende Vereinigung zur Verteidigung
von Präsident Milosevic, wurde
als verbotene Gruppe aufgelistet. Der Registrar verhängte diese
Maßnahme aufgrund des Verdachts, daß zwei SPS-Mitglieder mit der Presse
gesprochen haben sollen. Die Vorbereitung der Verteidigung von
Präsident Milosevic erfordert, daß er mit Zeugen und sachlich
kompetenten Personen zusammentrifft, was nun für viele von ihnen
verboten ist. »Assoziierte Einheiten«, das kann jeder sein; der
Registrar bestimmt darüber nach Gutdünken. »Sloboda« hat das Verbot aus
Rechtsgründen angefochten. Eine Antwort des ICTY läßt auf sich warten.

Der Registrar hat nicht nur die Kontakte von Präsident Milosevic mit
seinen engsten Beratern gravierend eingeschränkt, er hat ihm auch nur
unzureichende technische Möglichkeiten zur Vorbereitung seiner
Verteidigung zur Verfügung gestellt. Ihm wurde der kontrollierte Zugang
zu einigen rudimentären Möglichkeiten der elektronischen und gedruckten
Kommunikation erlaubt (Telefon, Fax, ein Computer in seiner Zelle, ein
VCR zur Ansicht von Prozeß-Filmmaterial), aber die Häufigkeit und Dauer
von Besuchen seiner rechtlichen Berater sind eng begrenzt, belaufen
sich, wenn überhaupt, auf wenige Stunden in der Woche und sind in
Wirklichkeit auf die Tage beschränkt, wenn die Verhandlung früh beendet
ist.

Ebenso bezeichnend ist es, diese Bedingungen und technischen
Möglichkeiten, die einem Mann erlaubt werden, der sich gegen die
weltweit denkbar schwersten Beschuldigungen allein verteidigt, mit den
gewaltigen Hilfsmitteln zu kontrastieren, die dem Büro der
Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen, sowie mit den unbeschränkten
Vorrechten der Staatsanwaltschaft, mit ihren Ermittlern, Assistenten
und Forschern und verschiedenen anderen Mitgliedern ihres weit größeren
Teams zu konferieren.
Die Sprecherin der Anklage ist bei gemeinsamen Pressekonferenzen mit
dem Sprecher des ICTY anwesend, während Slobodan Milosevic nicht mit
Mitgliedern
seiner Partei und undefinierten »assoziierten Einheiten«
zusammentreffen kann, weil zwei einzelne Personen verdächtigt werden,
mit Medienvertretern über ihre Begegnung mit ihm gesprochen zu haben.

Ein öffentliches Verfahren?

Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen bekräftigt die Unschuldsvermutung und das Recht des
Angeklagten auf Öffentlichkeit des Verfahrens. Aber das »Verfahren« von
Slobodan Milosevic ist oft nicht öffentlich und gegen den prüfenden
Blick der internationalen
Öffentlichkeit abgeschirmt. Sicherheitsbelange werden systematisch
angeführt, um die zahlreichen geschlossenen Sitzungen zu rechtfertigen,
die Anonymität der Zeugen sowie »Ex parte«-Anträge der Anklage,
Anträge, deren Inhalt Herr Milosevic nicht berechtigt ist zu
überprüfen. In den letzten sechs Monaten hat die Kammer sieben
Entscheidungen aufgrund von Ex parte-Anträgen gefällt. Ein weiteres
Grundrecht ist es, beim eigenen Prozeß anwesend zu sein. Wenn Herr
Milosevic die Vorlagen der Anklagevertretung an
die Richter nicht lesen, geschweige denn auf sie antworten kann, kann
dann behauptet werden, daß er bei seinem Verfahren tatsächlich anwesend
ist?

Diese Vorgänge zeugen von einem Prozeß, der mehr zügig als fair ist,
und veranlassen die Sektion Quebec und Kanada des ICDSM, noch einmal
die Forderung des ICDSM nach einer zweijährigen Unterbrechung des
Prozesses zu wiederholen, um Slobodan Milosevic zu ermöglichen, seine
Verteidigung
vorzubereiten, die Einschränkung seiner Besuchsrechte zu beenden und
sich durch einen Arzt seiner Wahl behandeln zu lassen. Er muß aus der
Untersuchungshaft entlassen werden. Anders zu verfahren hieße nur die
schändliche Verhöhnung der Rechtsprechung in Den Haag fortzusetzen.
Allerdings ist das gründlichste Heilmittel zur Beendigung dieses
Justizzirkus – ein Heilmittel, das wir unterstützen – die vollständige
Auflösung dieses unheilbar politisierten »Gerichts« und die Entlassung
aller seiner Gefangenen.

*) Verwaltungschef des Tribunals mit teilweise richterlicher Befugnis,
insbesondere was Haftangelegenheiten angeht

(Aus dem Englischen von Klaus von Raussendorff)


=== 4 ===


junge Welt vom 17.10.2003
http://www.jungewelt.de/2003/10-17/017.php

MILOSEVIC-VERTEIDIGUNG OHNE GELD:
GILT »PATRIOT ACT« AUCH IN DER BRD?

jW fragte Klaus Hartmann, Sprecher der Deutschen Sektion
des »Internationalen Komitees für die Verteidigung von Slobodan
Milosevic«

Interview: Rüdiger Göbel

F: Die Darmstädter Volksbank hat Ihr Spendenkonto zur Verteidigung von
Slobodan Milosevic gesperrt. Welche Begründung gab die Bank für diesen
außergewöhnlichen Schritt?

Zuerst erfuhr unser Finanzbeauftragter Peter Betscher durch den Einzug
der Bankkarten von der Aktion, auf Nachfrage teilte ein
Bankangestellter mit, daß gegen Betscher »wegen Spendensammlungen für
Slobodan Milosevic ermittelt« werde. Damit wurde suggeriert, daß die
Kontensperrung durch die
Staatsanwaltschaft gefordert worden war, aber das war eine Ausrede.
Bisher wurde keine Aktion der Staatsanwaltschaft ruchbar. Danach redete
sich die Bank heraus, die Angelegenheit werde von der Bundesbank
geprüft, und deren
Abteilung »Finanzsanktionen« müsse das Konto freigeben. Wieder gelogen:
Ein Anruf bei der Bundesbank ergab, daß Freigabe oder Sperrung völlig
in der Entscheidung der örtlichen Bank liegen. Und noch ein weiteres
Konto wurde
gesperrt: Die Sparkasse Wetterau sperrte das Privatkonto einer
Unterstützerin des Verteidigungskomitees und kündigte ihre Kreditkarten.

F: Aber welche Gründe für »Finanzsanktionen« soll es geben?

Angeblich eine Verordnung der EU-Kommission vom 19.Juni 2001: Danach
sind »alle Gelder (…), die Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds
gehören, einzufrieren«. Aber diese politisch motivierte Verordnung der
antijugoslawischen Kriegspartei paßt nicht auf unseren Fall, außer für
juristische Analphabeten: Wir sammeln nicht für Milosevic persönlich,
sondern für die Verteidigungskosten vor dem Haager »Tribunal«. Sich
gegen Anklagen zu verteidigen ist ein elementares Grundrecht.

F: Sie sehen hinter den Aktionen der hessischen Banken die NATO am
Werk. Eine neue Verschwörungstheorie?

Exakt einen Tag nach der Kontensperrung heben plötzlich in Belgrader
Medien Spekulationen über »finanzielle Sorgen Milosevics« an. Der
Wiener Standard titelt scheinheilig »Geht Milosevic das Geld aus?«. In
Belgrad stellt sich bei Vladimir Krsljanin, Sekretär des dortigen
Verteidigungskomitees, ein
Mann vor: Er komme vom deutschen »Staatsradio« (!), und wolle wissen,
was an den Geldproblemen für die Milosevic-Verteidigung dran sei. Viele
Zufälle in eineinhalb Tagen. Entweder wurden deutsche Geheimdienstler
auf Veranlassung
ihrer US-Kollegen aktiv, oder aber die CIA trat direkt an die Banken
heran.
Man ist nicht aufs Spekulieren angewiesen, sondern kann in einem
US-Gesetz nachlesen, wie das funktioniert: Wenige Tage nach den
Anschlägen in New York, am 19. September 2001, hatte die
US-Administration ihren »Patriot Act« präsentiert, ein Gesetzespaket
zur Demontage demokratischer Rechte, und nicht nur der US-Bürger.
Danach müssen ausländische Banken mit US-Ermittlern kooperieren, wenn
die »verdächtige Konten« entdecken, bei Kooperationsverweigerung kann
der Schatzminister Sanktionen gegen die Banken verhängen. Das
Einfrieren »fragwürdiger« Konten ist eine ausdrücklich erwähnte
Maßnahme. Aber stellen Sie sich vor: Schon ein Anruf der
Schnüffler, vielleicht die Andeutung »geschäftsschädigender
Empfehlungen« an US-Bürger, dürfte genügen, um Vorstände einer
Provinzbank zum Erzittern zu bringen.

F: Wie können Spender fortan die Verteidigung von Slobodan Milosevic
mitfinanzieren?

Wir werden in Kürze ein neues Konto eröffnen, bei Bankern, die sich
nicht als Geheimdienst-Handlanger verstehen. Trotzdem sollten Linke aus
dem Vorfall lernen: Nicht nur auf technische Annehmlichkeiten wie
bargeldlosen Zahlungsverkehr setzen, das erleichtert auch den
Schnüfflern das Leben. Spenden kommen am besten in Form von Barschecks
in die bewährten Hände von
Peter Betscher, Holzhofallee 28, 64295 Darmstadt.


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junge Welt vom 23. Oktober 2003

Kuhhandel in Den Haag

Anklage gegen serbische Generäle steht offenbar im Zusammenhang mit
Milosevic-Prozeß

Die Belgrader Regierung reagiert mit Protest auf die in dieser Woche
durch das »Kriegsverbrechertribunal« in Den Haag (ICTY) öffentlich
gemachten Anklagen gegen vier serbische Armee- und Polizei-Generäle,
die während der NATO-Aggression 1999 eine Schlüsselrolle spielten. Die
Haager Anklage unter Carla del Ponte beschuldigt sie, gemeinsam mit dem
ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic eine
»systematische Kampagne der Gewalt gegen kosovo-albanische Zivilisten
angeordnet« zu haben.

Der serbische Premier Zoran Zivkovic beklagte mit Verweis auf die
anhaltende Krise der prowestlichen Regierung in Serbien vor allem den
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Anklagen gegen die Generäle Vladimir
Lazarevic, Nebojsa Pavkovic, Sreten Lukic und Vlastimir Djordjevic.

Pavkovic, während des Krieges zuständig für Südserbien und Kosovo,
wurde später zum Oberkommandierenden der jugoslawischen Armee
befördert. Im Oktober 2000 entzog er dem gegen Vojislav Kostunica
kandidierenden Milosevic die Unterstützung und behielt im Gegenzug
unter dem neuen Regime seinen Posten. Offenbar aus Furcht vor einer
Anklage stellte er sich dann hinter den mit mehr Macht ausgestatteten
Premier Zoran Djindjic, worauf Kostunica ihn in den Ruhestand schickte.
In den ersten gescheiterten serbischen Präsidentschaftswahlen Ende 2002
kandidierte Pavkovic auf Drängen Djindjics, der hoffte, damit die
Stimmen für den von Milosevic unterstützen Kandidaten Vojislav Seselj
zu reduzieren. Pavkovic scheiterte kläglich und sah sich gezwungen,
sich den Fragen der Haager Ankläger zu stellen. Offenbar weil er nicht
die gewünschte Aussage machte, wurde er während des Ausnahmezustandes
im Frühjahr inhaftiert.

Schon im April hatten Regierungsvertreter ihre Schwierigkeiten bei der
befohlenen Kooperation mit dem Tribunal beklagt. Mit Blick auf Lukic,
der 1999 die Polizeieinheiten im Kosovo kommandierte, hatten sie den
Schutz der Schlüsselfiguren bei der Durchführung des nach Ermordung
Djindjics verhängten Ausnahmezustandes gesucht. Die Anklage des nach
dem Sturz Milosevics 2000 zum zweiten Mann hinter dem Innenminister
beförderten Polizeichefs sorgt daher für heftigen Protest.

Die Anklagen stehen offensichtlich im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen
Milosevic. Der Anklage bleiben nur noch etwa 30 Tage, um Beweise
vorzubringen. Im Zuge seiner Selbstverteidigung konnte der Expräsident
die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entkräften. Nachdem del Ponte kürzlich
ankündigte, am Ende der Anklagehalbzeit hochkarätige Offizielle der
Milosevic-Regierung zu laden, scheint auch im Falle der Generäle ein
Handel »Belastungsaussage gegen Milosevic für eigene Strafmilderung«
vorgesehen.

Sollte sich Belgrad auf einen von den USA angebotenen Deal einlassen
und statt der Generäle den bosnischen Serbenführer Ratko Mladic an das
Tribunal ausliefern, wird es in der Bevölkerung zu starkem Widerstand
kommen. Für Haag ist es einerlei, ob die serbischen Generäle oder
Mladic zur Konstruktion eines »Beweises« gegen Milosevic herhalten –
nur Eile ist geboten.

Cathrin Schütz


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Owen: Milosevic wollte bereits 1993 kein "Großserbien" mehr

Den Haag (AFP) - Der jugoslawische Ex-Präsident Slobodan Milosevic hat
die Idee eines "Großserbien" nach Ansicht des damaligen
EU-Sondergesandten David Owen bereits zwei Jahre vor Ende des
Bosnienkriegs aufgegeben. Aus pragmatischen Erwägungen habe Milosevic
ab April 1993 nicht mehr darauf hingearbeitet, den serbischen Teil
Bosnien-Herzegowinas an Serbien und Montenegro angliedern wollen, sagte
Owen am Dienstag bei seiner Befragung durch den Angeklagten vor dem
UN-Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien in Den Haag. Allerdings
habe der ehemalige jugoslawische Staatschef es versäumt, militärischen
und wirtschaftlichen Druck auf die bosnischen Serben auszuüben, um den
Frieden herbeizuführen, den er schon ab Frühjahr 1993 gewollt habe.

Quelle:
http://www.echo-online.de/users/afp/ticker/031104131805.hmg4owla.html