Berlin, 9-10 April 2005: NS-Opfer Konferenz

[ Si terrà a Berlino, i giorni 9 e 10 aprile p.v., una importante
Conferenza Internazionale sul necessario risarcimento - ancora di là da
venire - di molte delle vittime del nazismo (serbi, greci, russi, gli
italiani di S. Anna di Stazzema, i deportati...) da parte dello Stato
tedesco. Si parlerà anche della finora mancata condanna di tanti dei
responsabili di quei crimini.
Per contatti ed ulteriori informazioni:

AK Distomo, c/o Anwaltsbüro Martin Klingner,
Budapester Str. 49, D - 20359 Hamburg
Tel. ++ 49 (0) 40 439 60 01 Fax: ++ 49 (0) 40 439 31 83
E-Mail: compensation @ zeromail.org

http://www.ns-opfer-entschaedigen.org ]

Quelle: W. Schulz


----- Original Message -----
From: Bernhard Thiesing
To: Bernhard Thiesing
Sent: Saturday, March 05, 2005 3:03 PM
Subject: Internationale Konferenz am 9./10. April in Berlin

NS-Opfer entschädigen - NS-Täter bestrafen!
Internationale Konferenz am 9./10. April 2005 in Berlin

Der Arbeitskreis Distomo veranstaltet gemeinsam mit dem Arbeitskreis
Angreifbare Traditionspflege und Support for Survivers of Nazi
Persecution International am 9. und 10. April 2005 in Berlin die
Konferenz "NS-Opfer entschädigen - NS-Täter bestrafen". 60 Jahre nach
der Befreiung vom Nationalsozialismus sind zahlreiche NS-Opfer nie für
ihr Leid entschädigt worden.
Tausende NS-Täter mussten dagegen nie eine strafrechtliche Verurteilung
oder auch nur Verfolgung befürchten. Die Bundesrepublik Deutschland
lehnt die legitimen Anliegen vieler Opfergruppen nach wie vor ab.

Die Konferenz bilanziert die bisherige deutsche Entschädigungspolitik.
Überlebende von NS-Verbrechen berichten über ihre Erlebnisse,
Erfahrungen und Forderungen. Mitglieder von Opferverbänden, Juristen
und Historiker informieren über den aktuellen Stand von
Kompensationsklagen und die Praxis der Strafverfolgung von NS-Tätern.
Es geht darum, Organisationen von Überlebenden und ihre Unterstützer zu
vernetzen sowie Strategien zur Durchsetzung konkreter Forderungen zu
entwickeln.

Als Referenten haben unter anderen zugesagt: Argyris Sfountouris
(Überlebender des Massakers in Distomo 1944), Ioannis Stamoulis
(Rechtsanwalt, Griechenland), Dragan Novovic (Verband der NS-Opfer aus
Serbien und Montenegro), Joachim Lau (Rechtsanwalt, Italien), Pavel
Polian (Universität Freiburg i. Br., Autor des Buchs "Deportiert nach
Hause. Sowjetische Kriegsgefangene im 'Dritten Reich' und ihre
Repatriierung"), Christiaan F. Rüter (Institut für Strafrecht der
Universität Amsterdam, Verfasser von "DDR-Justiz und NS-Verbrechen")
sowie Ingo Müller (Universität Bremen, Autor des Buchs "Furchtbare
Juristen" über NS-Richter und ihre Karriere in der Nachkriegszeit).

Bitte weisen Sie in Ihrem Medium, insbesondere auch auf Ihrer Website,
oder per Weiterleitung dieser E-Mail auf die Tagung im April hin! Die
Konferenz kostet Geld. Deshalb wird dringend um finanzielle Zuwendungen
auf folgendes Konto gebeten: Kontoinhaber: wei ji, Kontonummer 7079500
bei der Bank für Sozialwirtschaft, Bankleitzahl (BLZ) 370 205 00.
Zweckgebundene Spenden können - steuerlich absetzbar - auch auf das
Konto des Landesverbands Hamburg der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
überwiesen werden.
Die Bankverbindung der VVN-BdA Landesverband Hamburg lautet: Hamburger
Sparkasse (HASPA), Kontonummer 1206127183, BLZ 200 505 50. Bis zum
Betrag von 50 Euro genügt dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg. Bei
größeren Beträgen muss bei der Überweisung die Anschrift (Str.,
Hausnr., PLZ, Ort) angegeben werden, damit eine entsprechende
Spendenbescheinigung zugesandt werden kann. In beiden Fällen das
Stichwort "Entschädigungskonferenz April 2005" nicht vergessen!

Kontakt:
AK Distomo, c/o Anwaltsbüro Martin Klingner, Budapester Str. 49, D -
20359 Hamburg
Tel. ++ 49 (0) 40 439 60 01 Fax: ++ 49 (0) 40 439 31 83
E-Mail: compensation @ zeromail.org
Weitere Informationen unter: www.ns-opfer-entschaedigen.org


Hier noch ein Hinweis: Mit einem Programmschwerpunkt "Widerstand im
Zweiten Weltkrieg" erinnert der Fernsehsender ARTE noch bis Anfang
April an mutige Frauen und Männer, die unter größtem Risiko für das
eigene Leben dem Terror der Hitler-Faschisten entgegentraten. Weitere
Informationen dazu unter:
http://www.arte-tv.com/de/geschichte-gesellschaft/Widerstand/792530.html

Beste Grüße

Bernhard Thiesing


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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Eberhard Radczuweit [mailto:info @ kontakte-kontakty.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. April 2004 09:35
An: Eberhard Radczuweit
Betreff: ehemalige Kriegsgefangene

KONTAKTE KOHTAKTbI e.V.
Verein für Kontakte zu Ländern
der ehemaligen Sowjetunion
Feurigstr. 19
D 10827 Berlin
www.kontakte-kontakty.de
www.buerger-engagement-fuer-ns-zwangsarbeiter.de
Rundbrief an 36 Spenderinnen und Spender zu Gunsten ehemaliger
sowjetischer Kriegsgefangener
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 19. bis 25. April bin ich als Gast des Armenischen Vereins der
rehabilitierten Gefangenen des II. Weltkrieges in Jerewan. Für
besonders bedürftige Mitglieder unserer Partnerorganisation übergebe
ich 10.000 EUR von unserem Spendenkonto. Damit ist bereits die Hälfte
der für diese NS-Opfer bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000 EUR
verwendet worden. Alle weiteren Spenden, die mit dem Kennwort
"Kriegsgefangene" gegeben werden, kommen zunächst ehemaligen
Kriegsgefangenen in der Ukraine zugute. Mit der Ukrainischen
Nationalstiftung "Erinnerung und Versöhnung" wurden die
Auszahlungsmodalitäten vertraglich vereinbart. Es werden nur jene
ehemaligen Kriegsgefangenen begünstigt, die nachweislich Zwangsarbeit
leisteten, von keiner anderen Stelle begünstigt werden. Jeder erhält
von uns einen persönlichen Brief und 300 EUR. Da auch in der Ukraine
die Altersrenten extrem niedrig sind, ist dies eine spürbare Hilfe. Wir
erhalten in Kürze die Daten von 1.700 Personen. Für die erste Tranche
an die 360 Ältesten unter ihnen stehen bereits Mittel zur Verfügung.
 
Die Russische Nationalstiftung hat bereits die Daten von 10700
ehemaligen Kriegsgefangenen geschickt, die vergebens Anträge gestellt
haben für vorenthaltene Löhne aus Zwangsarbeit in Deutschland. Da die
Anträge teilweise 10 Jahre alt sind, ist anzunehmen, dass ein großer
Teil von ihnen bereits verstorben ist. Nach den Lebenden wird jetzt
gesucht.
 
Gleichzeitig recherchieren wir in GUS-Ländern nach anderen
"vergessenen" Opfern des NS-Regimes, jedoch mehrheitlich werden es die
ehemaligen Kriegsgefangenen sein, denen wir noch zum Lebensende eine
humanitäre Geste übermitteln können. Die Zahl der für uns erreichbaren
wird auf rund 10.000 geschätzt, das hieße, drei Millionen EUR zu
sammeln. Ob uns das gelingt, ist noch ungewiß.
 
Mit freundlichen Grüßen
und guten Wünschen für erholsame und wenigstens zeitweise sonnige
Ostertage
Ihr
Eberhard Radczuweit
 

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junge Welt, 25.06.2004

Inland
Ulla Jelpke

Das Unrecht bleibt

»Entschädigungsgelder« für Zwangsarbeiter aus der Nazizeit reichen
nicht. Regierung bricht Versprechen

Vor vier Jahren beschloß der Bundestag das Gesetz zur Errichtung der
Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« (EVZ). Nach der
skandalösen Verweigerung einer Entschädigung für die Zwangsarbeiter der
Nazizeit wurden mit fünfzigjähriger Verspätung endlich an die noch
überlebenden Opfer symbolische Beträge (bis maximal 15 000 DM) als
»Entschädigung« ausgezahlt.
Auf der Sitzung des Kuratoriums der Stiftung EVZ am Mittwoch und
Donnerstag in Berlin wurde deutlich, daß die Auszahlung weitgehend
planmäßig verläuft, daß es aber zugleich neue Ungerechtigkeiten gibt.
Da das Stiftungskapital nicht ausreicht, sind die finanziellen
Leistungen an die Opfer unterschiedlich hoch.
Bis Mitte 2005 werden endlich an alle Berechtigten die Gelder
ausbezahlt sein. Insgesamt drei Milliarden Euro sind von der Stiftung
an die Partnerorganisationen für 1,5 Millionen Leistungsberechtigte
(ehemalige Zwangsarbeiter oder deren Rechtsnachfolger) zur Verfügung
gestellt worden.
Alle Partnerorganisationen mit Ausnahme der Jewish Claims Conference
(JCC) und der International Organization of Migration (IOM) sind auch
schon zur Auszahlung der zweiten Rate übergegangen. Daß JCC und IOM
dazu noch nicht in der Lage waren, liegt an dem größten Problem, mit
dem sich das Kuratorium auseinandersetzen mußte: Bei diesen beiden
Organisationen reicht ebenso wie für russische Betroffene der
zugeteilte Gesamtbetrag nicht aus.
Als im Jahre 2000 die Bundesrepublik Deutschland und die
Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je fünf Milliarden DM als
Stiftungskapital einzahlten, wurde auch ein Verteilungsschlüssel für
die Auszahlung an die Opfer vereinbart. Am Verhandlungstisch saßen die
USA, Rußland, Polen, die Tschechische Republik, die Ukraine,
Belorußland und die Jewish Claims Conference. Die jeweiligen
Partnerorganisationen wurden mit der Auszahlung der Gelder betraut. Es
gab damals aber keine Vertretung der nichtjüdischen Opfer aus anderen
als den genannten Staaten. Für diese Opfergruppe bürgerte sich der
respektlose Name »Rest der Welt« ein. Da es keine Institution gab, die
bei den Verhandlungen die Interessen dieser Naziopfer vertrat, war der
»Rest der Welt« bei der Aufteilung des Stiftungskapitals von vornherein
benachteiligt. Zugleich wußte damals niemand exakt, mit welcher Zahl an
Anspruchsberechtigten zu rechnen war.
Daher gab es im Deutschen Bundestag schon bei der Verabschiedung des
Stiftungsgesetzes erhebliche Zweifel, ob das Geld für alle Opfer
ausreichen würde. In einer Entschließung vom 5. Juli 2000 bekannte sich
das Parlament zu der Verpflichtung aller Beteiligten, ein eventuelles
Defizit auszugleichen.
Dieses Versprechen ist aber vom Kuratorium (in dem Verteter von
Regierung und Wirtschaft sitzen) am Mittwoch nicht erfüllt worden. Mit
der Auszahlung an die Opfer war die IOM beauftragt worden. Dort gingen
330000 Anträge von ehemaligen Zwangsarbeitern ein, die meisten aus
Osteuropa, vor allem aus dem ehemaligen Jugoslawien. Diese Opfer hatten
in der Vergangenheit niemals die Chance, von Deutschland irgendeine
»Entschädigung« für die Naziverbrechen zu erhalten. Nun fehlt aber der
IOM ein Betrag von rund 200 Millionen Euro zur Gleichbehandlung dieser
Opfer. Bei der JCC beträgt der Zusatzbedarf gegenüber dem ursprünglich
geschätzten 228 Millionen Euro, bei Rußland 22 Millionen Euro.
In dieser Lage müßten eigentlich der Bundesfinanzminister und die
deutsche Wirtschaft frisches Geld in die Hand nehmen, um die
Ungerechtigkeiten auszugleichen. Angesichts der Haushaltsmisere denkt
aber die Bundesregierung nicht daran, dies zu tun. Wenigstens ein Teil
der fehlenden Gelder kann aber über Zinsen, die mittlerweile bei der
Stiftung aufgelaufen sind, aufgebracht werden. Somit erhält die IOM für
die von ihr betreuten Opfer insgesamt noch 125 Millionen Euro, die JCC
143 Millionen Euro und Rußland 14 Millionen Euro. Dennoch wird etwa die
IOM an einzelne Opfergruppen nur 75 Prozent der gesetzlich vorgesehenen
Summe von umgerechnet 15 000 DM ausbezahlen können.
Diese einvernehmlich getroffene Entscheidung über die Verteilung der
Zinsen, welche die Stiftung erwirtschaftet hat, kann aber das
Grunddilemma nicht übertünchen: Staat und Wirtschaft haben viel zu spät
mit der »Entschädigung« begonnen und zu wenig Geld zur Verfügung
gestellt. Manchen Opfern mag allein die Anerkennung deutscher Schuld
genügen, andere werden die beschämend niedrigen Einzelbeträge eher als
Provokation empfinden.

http://www.jungewelt.de/2004/06-25/011.php


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junge Welt, 16.07.2004

Interview
Interview: Ulla Jelpke

Zwangsarbeiter nicht entschädigt: Deportierte aus Italien ohne
Schadensersatz?

jW sprach mit Rechtsanwalt Joachim Lau

* Rechtsanwalt Joachim Lau hat die Beschwerde auf Schadensersatz von
italienischen Militärinternierten, die während der Nazizeit zu
Zwangsarbeit eingesetzt wurden, vor dem Bundesverfassungsgericht
vertreten.

F: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde
von über 940 ehemaligen italienischen Deportierten, Soldaten und
zivilen Bürgern gegen das Stiftungsgesetz zur Entschädigung von
Nazizwangsarbeitern zurückgewiesen. Wie hat das Gericht diese
Entscheidung begründet?

Meine Mandanten hatten das Stiftungsgesetz grundsätzlich in Frage
gestellt. Der Grund: Der Gesetzgeber hat ehemalige Zwangsarbeiter in
bezug auf ihre Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat und
seine Unternehmen, die sie ausgebeutet hatten, rechtlos gestellt. Das
Gesetz bedeutet eine rechtswidrige, entschädigungslose Enteignung aller
ehemaligen Deportierter Italiens. Alle Parteien haben dabei mitgewirkt.
In der Zeit vor der Wiedervereinigung haben oberste Bundesgerichte
argumentiert, daß die Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter aufgrund des
Londoner Schuldenabkommens »derzeit« nicht geltend gemacht werden
könnten. Später waren die Ansprüche verjährt.
Im Rahmen der vorliegenden Verfassungsbeschwerde habe ich dargelegt,
daß die Schadensersatzansprüche italienischer Staatsbürger mitnichten
verjährt sind. Daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht
rechtswidriger Weise festgestellt, daß ausländische Staatsbürger nie
Schadensersatzansprüche gegen das deutsche Reich erworben hätten und
die Grundrechte meiner Mandanten deswegen durch den gesetzlichen
Ausschluß nicht verletzt würden.
Von der Dreistigkeit dieser Argumentation bin ich überwältigt. So viel
juristisches Fingerspitzengefühl hätte ich den obersten deutschen
Justizbeamten nicht zugemutet – das sage ich selbst auf die Gefahr hin,
daß mir diese öffentliche Huldigung ihrer Professionalität ein weiteres
Disziplinarverfahren einbringt. Selbstverständlich konnten ausländische
Staatsbürger, die vor dem 8. Mai 1945 Opfer von Verbrechen wurden, auf
der Basis des damaligen Rechtes Schadensersatzansprüche erwerben.
Nicht weniger überraschend ist die Feststellung des Gerichtes, daß der
Gesetzgeber den Rechtsweg wegen der Ablehnung eines
Entschädigungsantrages ausschließen darf. Auch hier haben die
Volksvertreter bei der Verabschiedung des Stifungsgesetzes geschlafen
oder sie waren bösartig.

F: Die italienischen Militärinternierten sind von Anfang an weder
materiell noch formell als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention
anerkannt worden. Später sind sie gegen ihren Willen als »zivile
Fremdarbeiter« bezeichnet worden. Wieso darf die Bundesregierung
nunmehr behaupten, daß sie von Ansprüchen ausgeschlossen sind?

Eine Rechtsgrundlage gibt es hierfür nicht. Kein Gericht darf und wird
diese Rechtsfrage überprüfen, denn keinem ehemaligen Zwangsarbeiter ist
es erlaubt, ein deutsches Gericht anzurufen. Die rechtsaufsichtlich
erteilte Anweisung der Bundesregierung, die italienischen
Militärinternieren seien in
Wirklichkeit Kriegsgefangene und somit völkerrechtlich irrelevant, ist
zynisch. Ebenso ist es nicht nur abartig, sondern rechtlich äußerst
fragwürdig, daß die ehemaligen Deportierten rechtlich auch heute noch
als Kriegsgefangene angesehen werden und deshalb von den »Wohltaten«
der deutschen Stiftung ausgeschlossen sind.
Zigtausende italienische zivile und militärische Deportierte sind unter
dem Zwangsarbeitersystem gestorben oder hatten lebenslang darunter zu
leiden. Es ist historisch unbestritten, daß die italienischen
Militärinternierten nicht als Kriegsgefangene behandelt wurden und man
ihnen den Kriegsgefangenenstatus verweigerte. Deswegen müssen sie heute
entschädigt werden.

F: Welche Möglichkeiten und Wege sehen Sie, daß Ihre Mandanten noch zu
ihrem Recht auf Schadensersatz kommen?

Die Stimmung unter den Betroffenen ist sicherlich nicht gut, weil
Deutschland die Rechte der Zwangsarbeiter ein weiteres Mal mißachtet.
Wir werden gemeinsam mit den Organisationen der ehemaligen Deportierten
diskutieren, wie und ob wir die aufgeworfenen Rechtsfragen in ein
internationales Forum bringen oder ob wir Deutschland vor einem
italienischen Gericht verklagen, nachdem der Oberste Gerichtshof
Italiens uns mit einem Urteil dazu die Möglichkeit eröffnet hat.

http://www.jungewelt.de/2004/07-16/020.php